Canetti (Getty Images)

Sanitätsdienst
auf Veranstaltungen

und seine Rechtsfragen

Man muss den Sanitäts(wach)dienst vom Rettungsdienst unterscheiden: Der Sanitäts(wach)dienst wird von Betreiber oder Veranstalter beauftragt, auf der Veranstaltung präsent zu sein. Der Rettungsdienst ist die Organisation, die den Verletzten in ein Krankenhaus transportiert. In den meisten Fällen hat der bei einer Veranstaltung anwesende Sanitätsdienst gar keine Transporterlaubnis, um Verletzte ins Krankenhaus zu bringen.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie viele Sanitäter (und mit welcher konkreten Ausbildung), Ärzte oder Fahrzeuge (und ob KTW, RTW o.a.) bei einer Veranstaltung anwesend sein müssen. Dazu gibt es verschiedene Berechnungsmethoden (z.B. schon etwas älter den sog. Maurer-Algorithmus, die Kölner Formel u.a.).Je größer die Veranstaltung aber ist, desto weniger zugeschnitten werden diese Methoden (ab 40.000 bzw. 60.000 Besuchern sollte daher ein Gutachten eingeholt werden).

Abweichungen in den Bundesländern:

Nur die Berliner Betriebsverordnung regelt ausdrücklich, dass der Betreiber der Versammlungsstätte den Sanitätsdienst bestellen muss (§ 37 Absatz 1 BetrVO Berlin). In den anderen Bundesländern gibt es diese Regelung nicht. Daher muss sich der Betreiber wohl überlegen, ob er quasi freiwillig den Sanitätsdienst bestellt, oder ob er diese Aufgabe nicht mietvertraglich dem Mieter zuschreibt.

In Rheinland-Pfalz kann die Bauaufsichtsbehörde die Einrichtung einer Brandsicherheitswache und einer Sanitätswache verlangen (§ 41 Absatz 4 VStättVO RLP).

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

Ansonsten muss der Veranstalter prüfen, ob ein Sanitäts(wach)dienst notwendig und sinnvoll ist. Dabei können folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Sich aus der Veranstaltung ergebenden Gefahren für Besucher
  • Erreichbarkeit der Veranstaltungsstätte für Rettungskräfte
  • Dauer der Anfahrt von Rettungskräften
  • Versorgungslage im Umfeld
  • Infrastruktur, Verkehrslage

Man darf nicht unterschätzen, wie schnell ein durchschnittliches Krankenhaus ausgelastet ist bzw. dass es nicht unendlich viele Rettungsfahrzeuge in der Region gibt: Je ländlicher die Region, und je größer die Veranstaltung, desto mehr müssen die Verantwortlichen prüfen, ob nicht die Vorhaltung von Sanitätsdienstkräften notwendig ist.

Außerdem macht es Sinn, ggf. auch etwas mehr Sanitätsdienstkräfte vor Ort zu haben, als unbedingt notwendig: Denn nur so können vorübergehende Spitzen („Lagen“) abgearbeitet werden, ohne zusätzliche Kräfte von außen nachalarmieren zu müssen.

Dem Veranstalter kann ich nur empfehlen, bei der Frage, ob überhaupt und welche Kräfte eines Sanitätsdienst bestellt werden sollen, fachlichen Rat einzuholen. Das können die Anbieter selbst sein (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser, DLRG u.a.), oder auch Fachberater, die sich auf Sanitätsdienstkonzepte spezialisiert haben. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen macht es Sinn, auch tatsächlich ein Konzept zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

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