Brandschutz bei
Veranstaltungen
Welche Zuständigkeiten gibt es?
Für den Brandschutz bei Veranstaltung, ein wichtiger Teil der Veranstaltungssicherheit, sind eine Vielzahl von Personen verantwortlich, z.B.:
Ein Brandschutzbeauftragter ist mit seiner betrieblichen Stellung im weitesten Sinne vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt:
Der Brandschutzhelfer wird vom Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes benannt.
Brandsicherheitswachen werden in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert:
Im Falle einer Evakuierung sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.
Rechtsberatung: Online oder telefonisch
Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.
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