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Brandschutz bei
Veranstaltungen

Welche Zuständigkeiten gibt es?

Für den Brandschutz bei Veranstaltung, ein wichtiger Teil der Veranstaltungssicherheit, sind eine Vielzahl von Personen verantwortlich, z.B.:

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist mit seiner betrieblichen Stellung im weitesten Sinne vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt:

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Brandschutzhelfer

Der Brandschutzhelfer wird vom Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes benannt.

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Brandsicherheitswache

Brandsicherheitswachen werden in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert:

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Evakuierungshelfer

Im Falle einer Evakuierung sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.

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Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

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