Checkliste
Risiken
bei Veranstaltungen
Welche Risiken kann es geben,
die bei der Planung
ggf. zu berücksichtigen sind?
Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier mit der “Checkliste Risiken”.
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Diese Checkliste ist im Kontext mit der Checkliste Veranstaltungssicherheit zu sehen.
Mit dieser Checkliste “Risiken” können Sie bewerten, ob Sie typische bzw. auch außergewöhnliche Risiken ausreichend berücksichtigt haben. Hierbei können Sie u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadenspotential eines jeden Risikos bewerten und geeignete Maßnahmen daraus herleiten.
Die von uns vorgenommene Reihenfolge der Checkliste ist rein zufällig und keine Wertung von Häufigkeit, Auswirkungen o.ä.
Wir haben die Checkliste in 2 Teile aufgeteilt:
- Wir beginnen im ersten Teil mit Risiken, die sich üblicherweise in einem Körperschaden realisieren.
- Im zweiten Teil weiter unten geht es um Risiken, die typischerweise zu finanziellen Schäden führen.
Teil 1 - Die Checkliste für Risiken:
- Wetter – Auswirkung auf Menschen
- Kälte, Eis, Schnee
- Hitze
- Räumen und Streuen
- Rutschige Böden
- Auskühlung
- Stress durch Hitze, Dehydrierung – Mitarbeiter nicht vergessen!
- Wetter – Auswirkungen auf Sachen (z.B. Pavillons, Zelte, Dekoration)
- Unwetter
- Wind, Sturm, Böen
- Schnee(-last)
- Starkregen, Hagel…
- Dunkelheit
- natürliche Dunkelheit
- Ausfall der Beleuchtung
- keine Notstromversorgung
- keine Notbeleuchtung
- Astbruch, Eichenprozessionsspinner, Wespennest usw.
- Hochwasser, Überschwemmung
- Waldbrand, Strohfeuer, Wiesenbrand…
- gewolltes Feuer (z.B. Zigaretten, offenes Feuer, Kerzen, Grills, Gasflaschen, brennbare Dekoration usw.)
- Alkohol, andere Betäubungsmittel
- Waffen, Fahnenstangen, Kinderwägen, Rollatoren, Hunde…
- Gewalttätigkeit, Aggressivität der Besucher
- Angriffe von Außen, Terror, Bombendrohung
- Zusammentreffen politischer Gruppierungen
- Reaktionen auf das Auftreten von Prominenten, Künstlern, Influencern usw. (z.B. durch hohes Fanaufkommen)
- Shit Storm, Medieneskalation
- Lange Veranstaltungsdauer, lange Wartezeiten (also Erschöpfungszustand von Besuchern und ggf. Beschäftigten)
- Füllungsgrad (auch an einzelnen Stellen, z.B. Treppen, Kurven, Toiletten, Getränkestände usw.)
- Nicht vorhersehbare Besucherzahlen (insb. bei nicht durch Verkauf von Eintrittskarten o.Ä. steuerbare Besucherzahlen)
- Offene Besucherzugänge (z.B. bei Stadtfesten, unkontrollierte Zugänge…)
- Lasten, Gewichte, Dynamiken
- Technik, Elektrotechnik, technisches Versagen
- Lärm
- Fehlverhalten von Beschäftigten oder Dienstleistern (z.B. Bedienfehler, Übermüdung, Unaufmerksamkeit, Angst…)
- Ausfall von Beschäftigten (Krankheit, Unfall, Stau…)
- Infektionen, Krankheiten, Verbreitung von Erreger (z.B. auch innerhalb der Beschäftigten; so war bereits der Ordnungsdienst einer Veranstaltung vollständig ausgefallen, weil alle Ordner vom selben Catering aßen und sich Legionellen eingefangen hatten)
- Ausfall von Technik (Defekt, Transportschaden, Stau…)
- Ausfall von IT
- Hacking, Cyberangriff
- Verlust von Daten
- Verkehrliche Infrastruktur (z.B. kreuzende Wege)
- Versorgungsengpässe; Störung oder Ausfall besucherbezogener Infrastruktur (Toiletten, Ausschank usw.)
- Größe oder Komplexität der Veranstaltung
- Lage der Veranstaltungsstätte (z.B. Weg von ÖPNV zur Veranstaltungsstätte, Erreichbarkeit für Rettungskräfte, an einem Gewässer, …)
- Veranstaltungsstätte selbst (z.B. viele Treppen oder Ebenen, Logistik und Beschilderung…)
- (mangelnde) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Dienstleistern, Mitveranstaltern)
- (mangelnde) Erfahrung mit eingesetzten Techniken oder Effekten
- (mangelnde) Erfahrung mit der Veranstaltung an sich (z.B. unbekannte Abläufe, unbekanntes Besucherverhalten…)
Teil 2 - Die Checkliste für (finanzielle) Risiken:
Natürlich könnten wir hier jeglichen Verstoß gegen zigtausende Vorschriften auflisten, das würde aber doch etwas den Rahmen sprengen. Daher beschränken wir uns auf eine willkürliche Auswahl:
- Vertragsrecht
- Fehlende Vollmachten
- Keine Urlaubsvertretung
- Übersehene Formen oder Fristen
- Nicht erkanntes oder fehlerhaftes kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- Unklar formulierter Auftragsgegenstand
- Regelungen zu Sachverhalten, aber keine Rechtsfolgen geregelt
- Verdeckter Kalkulationsirrtum
- Kostenpositionen falsch berechnet, ohne Öffnungs- oder Preissteigerungsklausel
- Vertragsstrafen aufgrund von Vertragsverletzungen
- Fehlende Rechtesicherung oder (je nachdem, auf welcher Seite man steht) zu umfangreiche Rechteübertragung
- Fehlerhafte oder nachteilige Stornoklausel
- Vorzeitige Vertragsbeendigung (z.B. Kündigung, höhere Gewalt)
- Verstoß gegen Vertraulichkeitsklauseln
- Eigene AGB oder Anlagen nicht wirksam eingebunden
- Urheberrecht
- Keine ausreichende Rechtsvereinbarung mit Urhebern
- Abmahnungen, Abmahnkosten, falsche Reaktion auf die Abmahnung
- Keine Absicherung eigener Rechte
- Nicht lizenzierte Bilder in Sozialen Medien
- Nachträgliche Forderungen des Urhebers
- Wettbewerbsrecht, Markenrecht
- Fehlerhaftes Impressum
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Verbraucherinformationen
- Unlautere Werbung
- Belästigende Werbung
- Rechtswidrige Nutzung von Namen, Logos u.ä.
- Datenschutzrecht
- Datenerhebung ohne oder mit falscher Rechtsgrundlage
- Datensammlung gegen Verstoß des Grundsatzes der Datenminimierung
- Fehlerhafte oder unterbliebene Datenschutzerklärung
- Datenleck
- Nicht berücksichtigte Endgeräte (z.B. private Handys der Beschäftigten)
- Fehlerhafte oder ungeschickte Reaktion auf Beschwerden von Betroffenen
- Auftragsverarbeitungsvertrag nicht oder fehlerhaft geschlossen
- Unerkannte Datenverarbeitungen im Unternehmen
- Fehlerhafter Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Eingabe von Inhalte/Prompts mit geschütztem Inhalt
- Rechtsverletzungen von KI-generiertem Inhalt
- Verstoß gegen Lizenzbedingungen des KI-Anbieters
- Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen
- Steuerrecht
- Fehlerhafter Ansatz der Umsatzsteuer (bspw. 7 % statt 19 %)
- Übersehender Ansatz der Ausländersteuer
- Scheinselbständigkeit
- Nicht erkannte Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitszeitverstöße
- Nicht ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern und Dienstleistern
- Fehlerhafte oder unterbliebene Zuordnung von Zuständigkeiten
- Abgeschlossene Versicherung deckt die möglichen Schäden nicht bzw. nicht ausreichend ab
- Fehlende Genehmigung bzw. Genehmigung ist nicht ausreichend
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation oder Beweissicherung
- Verstöße gegen eigene Compliance-Regeln
- Ausbleibende oder fehlerhafte Reaktion auf Ansprüche, Hinweise, Beschwerde oder Betroffenenrechte
- Beschäftigte, die nicht unterwiesen sind bzw. was sie im Falle eines Falles tun müssen, sollen oder dürfen
- Allgemein: Fehlinterpretierte Rechtsfragen (Beispiele: Ist die Veranstaltung öffentlich oder privat? Ist die VStättVO anwendbar?)
- Unerkannte anzuwendende Vorschriften
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