Der Zoll hat am Eröffnungstag der Computerspielmesse Gamescom in Köln eine Razzia gegen Schwarzarbeit bei den Sicherheitsdiensten durchgeführt.

Überprüft wurden dabei ca. 150 Ordner von mehr als 40 Sicherheitsunternehmen, die vor Ort tätig waren. Bei fast 50 Beschäftigten soll es keine ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung gegeben haben, drei Unternehmen sollen nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt haben, in 12 Fällen sollen die Beschäftigten gearbeitet haben ohne Meldung bei Bezug von Bürgergeld, und ein Unternehmen beschäftigte einen Minderjährigen.

Wie ein Pressesprecher mitteilte, behaupteten „zahlreiche“ Ordner, dass der Kontrolltag auch ihr erster Arbeitstag sei; zudem kannten viele Ordner den Firmennamen ihres Arbeitgebers nicht, sondern allenfalls einen Vornamen.

Der Zoll ist u.a. für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Ärgerlich für viele Veranstalter sind Kontrollen unmittelbar zu Beginn einer Veranstaltung – für den Zoll ist das aber eine der wenigen Möglichkeiten, mögliche Schwarzarbeiter quasi unmittelbar identifizieren zu können.

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind Beschäftigte u.a. aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe verpflichtet, ihren Personalausweis oder ähnliche amtliche Dokumente mit sich zu führe (§ 2a Absatz 1 Nr. 11 SchwarzArbG), was eben der schnelleren Kontrolle dienen soll.

Übrigens wirkt sich Schwarzarbeit auch auf andere Vertragsverhältnisse aus: Wer einen Dienstleister schwarz arbeiten lässt, hat gegen ihn keine Gewährleistungsansprüche, der Dienstleister wiederum hat keinen Vergütungsanspruch: Denn der auf Schwarzarbeit basierende Vertrag gilt als nichtig.