Pyrotechnik
auf Veranstaltungen
Bei Pyrotechnik handelt es sich letztlich um Sprengstoff. Und ähnlich wie bei Feuer (Brandschutz) ist auch Sprengstoff ein Risiko für die Veranstaltung. Daher gibt es natürlich auch hier Personen, die kraft Gesetz eine Verantwortung tragen.
Übrigens: Wir haben es schon mehr als einmal erlebt, dass bei Großveranstaltungen Suchhunde der Polizei das Veranstaltungsgelände abgesucht und dann plötzlich angeschlagen haben, weil in Transportkisten zuvor bei anderen Veranstaltungen Pyrotechnik transportiert wurde – das die Hunde auch später noch riechen können. Hier sollte daher darauf geachtet werden…!
Text folgt.
Fundstellen in den Regelwerken:
Ein Brandschutzbeauftragter ist mit seiner betrieblichen Stellung im weitesten Sinne vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt. Und er muss natürlich wissen, wenn in seinem Zuständigkeitsbereich Pyrotechnik verwendet werden soll.
Brandsicherheitswachen werden in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert:
Rechtsberatung: Online oder telefonisch
Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.
Weiterführender Link: