
Mitverschulden
Mitverschulden bedeutet, dass man einen Schaden anteilig mittragen bzw. ersetzen muss – und zwar auch dann, wenn der Schaden eigentlich von einem anderen verursacht wurde.
Ein Beispiel
Der Besucher stolpert in einem dunklen Bereich auf einer Veranstaltung über eine Stufe und verletzt sich.
In solchen Fällen kann es sein, dass der Veranstalter bspw. 80 % des Schadens bezahlen muss, weil die Stufe hätte beleuchtet sein müssen – und der Besucher die restlichen 20 %, weil er hätte genauer aufpassen müssen und können.
Das Mitverschulden ist im Gesetz geregelt; in § 254 Absatz 1 BGB heißt es dazu:
„Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“
D.h. immer dann, wenn der Geschädigte an dem Schaden nicht völlig „unschuldig“ war, haftet er zu einem Anteil mit.
Daneben gibt es noch einen zweiten Fall des Mitverschuldens: Nämlich dann, wenn man quasi zuschaut, wie der Schaden des anderen immer größer und größer wird – anstatt einzuschreiten. So heißt es dazu in § 254 Absatz 2 BGB:
„Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.“
Vorsicht beim Schaden!
Nicht ungefährlich wird es, wenn mal von seinem Vertragspartner oder einem Dritten geschädigt wird oder ein Schaden droht. Denn natürlich darf man sich jetzt nicht zurücklehnen, sondern muss mit dem Schädiger dafür sorgen, dass der Schaden so klein wie möglich bleibt.
Ein Beispiel:
Eine Veranstaltung wird gerade aufgebaut. Während des Aufbaus fällt dringend benötigtes Personal und Material aus. Der betroffene Dienstleister fragt alle anderen Beteiligten um Hilfe, aber alle lehnen ab – denn alle wollen in ihrem Aufgabenbereich fertig werden.
Welches Problem kann nun auftauchen? Vielleicht hätte man Prioritäten setzen müssen, und lieber an unwichtigen Stellen die Arbeit liegen lassen, um die wichtigsten Arbeiten vorzuziehen. Das ist Aufgabe des Schädigers, aber auch des Projektleiters, hier rasch eine Lösung zu finden und ggf. Helfer umzuleiten.
Außerdem:
Wenn ein Schaden eintritt, kann man ihn nicht einfach durch den nächst besten Dienstleister ausbessern lassen – wenn das dann rein zufällig auch noch der teuerste Dienstleister ist. Hier muss der Geschädigte aufpassen:
- Ggf. muss er dem schädigenden Dienstleister eine Frist zur Behebung des Schadens setzen
- Parallel aber ggf. gleich nach einem Ersatz suchen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren
- Soweit möglich mehrere Dienstleister anfragen
- Und alle diese Bemühungen bestenfalls dokumentieren, damit nachvollziehbar ist, dass man das Beste gegeben hat.


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