Am 20. Dezember 2024 fuhr ein 50-jähriger Mann mit einem 340 PS starken Mietwagen über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg und tötete dabei 6 Menschen und verletzte 338 weitere Personen.
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Anklage wegen 6-fachen Mordes und 338-fachen versuchten Mordes erhoben vor dem Landgericht Magdeburg. Das Landgericht hat nun geprüft, ob die Anklage zugelassen und damit das Strafverfahren eröffnet wird. Dabei aber kamen dem Landgericht Zweifel, ob nicht doch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe zuständig sei. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn er u.a. einen sog. Staatsschutzcharakter hat. Der Generalbundesanwalt muss dies nun prüfen.
Zieht er den Fall an sich, wäre nicht nur nicht mehr die „normale“ örtliche Staatsanwaltschaft zuständig, sondern eben die Generalbundesanwaltschaft; außerdem wäre auch nicht mehr das Landgericht Magdeburg zuständig, sondern ein Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Naumburg.
Ob in diesem Verfahren auch die Verantwortlichkeit von Veranstalter, Polizei und anderen geklärt wird, steht noch in den Sternen – den an sich sind etwaige Mängel des Sicherheitskonzepts des Weihnachtsmarktes nicht Verfahrensgegenstand, könnten aber ggf. Einfluss auf die Strafbarkeit des Täters haben.
Das Strafverfahren dürfte ähnlich dem Loveparade-Verfahren ein Mammutprozess werden, da neben dem Angeklagten auch mehrere hundert Nebenkläger (nämlich Opfer oder Hinterbliebene) mit ihren Anwälten am Prozess teilnehmen werden.