Gefährdungsbeurteilung
für Veranstaltungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutz die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Sie betrachtet alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb.
Die Grundsätze einer Gefährdungsbeurteilung kann man aber auch für die Risikobewertung in der Veranstaltungssicherheit heranziehen!
Eine Grundlage der Gefährdungsbeurteilung findet sich in § 5 Arbeitsschutzgesetz:
- Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
- Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
- Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Bewährt haben sich folgende Schritte, die in dem Portal der BAuA (siehe unten) genauer dargestellt werden:
- Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
- Ermitteln der Gefährdungen,
- Beurteilen der Gefährdungen,
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
- Durchführen der Maßnahmen,
- Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
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