ismagilov (Getty Images, CanvaPro)

Betreiber
von KI-Systemen

Viele Unternehmen wissen (noch) gar nicht, dass/ob sie Betreiber von KI-Systemen sind, da der Begriff „Betreiber“ oft missverstanden wird.

Der Betreiber ist in der KI-Verordnung so definiert:

Betreiber (ist) eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet (§ 3 Nr. 4 KI-VO)

Die meisten Unternehmen, Verbände, Kommunen usw. dürften also Betreiber von KI-Systemen sein.

Die Folgen

Der Betreiber muss bestimmte Pflichten aus der KI-Verordnung beachten, dazu zählen:

  • Er muss sicherstellen, dass sein Personal und beauftragte Personen, die KI-Systeme einsetzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
  • Er muss offenlegen, wenn er Video-, Bild- oder Toninhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind/werden.
  • Er muss offenlegen, wenn er Texte erzeugt oder manipuliert (Ausnahme: Ein Mensch redigiert den Text und eine natürliche oder juristische Person übernimmt die redaktionelle Verantwortung).

Unter Umständen macht es Sinn, dass der Betreiber einen KI-Beauftragten bestellt (dazu gibt es aber keine gesetzlichen Vorgaben, es ist eine freiwillige Position).

Weiterführende Links:

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