
Versammlungsstätten-
verordnung
Hamburg
Text und Abweichungen
vom Muster
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in Hamburg.
Text:
Hier finden Sie den Text der VStättVO Hamburg vom 01.01.2026.
Besonderheiten in Hamburg:
Die Abweichungen werden ohne Gewähr dargestellt, d.h. es kann weitere Abweichungen geben, die wir hier nicht berücksichtigt haben. Zudem haben wir uns vornehmlich auf Abweichungen im Anwendungsbereich (§ 1) und bei den Betreiberpflichten beschränkt.
in § 38 Absatz 1 heißt es in Hamburg jetzt: „Die Betreibenden sind für die Sicherheit des Betriebs der Versammlungsstätte, der darin stattfindenden Veranstaltung und sonst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.“
§ 40 Absatz 6 MVStättVO gibt es in Hamburg nicht mehr.
§ 45 MVStättVO gibt es in Hamburg nicht mehr.

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