
Versammlungsstätten-
verordnung
Brandenburg
Texte und
Abweichungen vom Muster
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in Brandenburg.
Texte:
Hier finden Sie den Text der VStättVO Brandenburg vom 11.11.2025.
Besonderheiten in Brandenburg:
Die Abweichungen werden ohne Gewähr dargestellt, d.h. es kann weitere Abweichungen geben, die wir hier nicht berücksichtigt haben. Zudem haben wir uns vornehmlich auf Abweichungen im Anwendungsbereich (§ 1) und bei den Betreiberpflichten beschränkt.
In § 40 Absatz 4 erlauben die meisten Bundesländer die Anwesenheit anstelle eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik auch einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung. In Brandenburg wird diese Person nunmehr ausdrücklich (auch) Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik (bzw. konkret: verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik“) genannt.

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Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.
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