Messe
und ihre rechtlichen
Besonderheiten
Eine Messe kann eine „ganz normale“ Veranstaltung sein, auf der Waren ausgestellt werden. Sie kann aber auch eine Veranstaltung sein, die gewerberechtlich festgesetzt werden kann. Dann muss die Veranstaltung folgende Voraussetzungen erfüllen (siehe § 64 Gewerbeordnung):
- eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung,
- auf der eine Vielzahl von Ausstellern
- das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und
- überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Erfüllt die Messe diese Kriterien, kann der Veranstalter sie festsetzen lassen. In diesem Fall wird er gewisse Vorteile genießen, muss aber auch Nachteile in Kauf nehmen.
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