
Dokumente für Ihren Anwaltsvertrag mit uns
Vergütungsvereinbarung,
Allgemeine Geschäftsbedingungen
und FAQ
Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen im Rahmen unserer Angebote bzw. für unsere Mandanten zusammen. Sie finden nachfolgend unsere Vergütungsvereinbarung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ebenso unsere Datenschutzerklärung, und schließlich auch Informationen zu uns und häufige Fragen + Antworten zu unserer Arbeitsweise.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und auf eine gute Zusammenarbeit!
Thomas Waetke und Timo Schutt
Vergütungsvereinbarung und AGB
In unserer Vergütungsvereinbarung finden Sie Details zum Honorar, und alle übrigen Details zum Auftrag finden Sie in den AGB. Beides können Sie in einem Dokument als PDF downloaden.
Die Regelungen gelten stets bei jeder Beauftragung.
Sollten Sie das PDF nicht öffnen können, dann kontaktieren Sie uns. Wir senden Sie es Ihnen natürlich gerne auch als E-Mail zu.
Datenschutzerklärung
In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten im Falle einer Anfrage bzw. eines Angebots oder eines Auftrags bzw. Mandats bei uns.

Ihr Spezialist für Event- und Veranstaltungsrecht mit allen Rechtsfragen rund um Ausstellungen, Messen, Volksfeste, Festivals, Tagungen, Incentives usw.

Ihr Spezialist für Software, Hardware, Datenschutzerklärungen, AVV, Betroffenenrechte usw., auch Wettbewerbsrecht und Markenrecht.
Häufige Fragen zu unserer Arbeit:
Zunächst bedanken wir uns für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit.
Sollten Sie Kritik oder Wünsche haben, so sehen wir solche Äußerungen als Vertrauensbeweis an, den wir als wesentlichen Bestandteil einer effektiven und auch kreativen Zusammenarbeit betrachten. Bitte zögern Sie hier also nicht uns anzusprechen.
Nachfolgend haben wir ein paar Punkte zusammengefasst, die häufig Gegenstand von Fragen sind. Mit diesen FAQ (Frequently Asked Questions) wollen wir Ihnen unsere Arbeitsweise näher bringen und Fragen zu uns, zur Bearbeitungsdauer, der Kommunikation mit uns usw. klären.
Schuster, bleib bei deinen Leisten
Wir sind mittlerweile in einem so hohen Grad spezialisiert auf die Beratung unserer Mandanten, dass die praktische Erfahrung im Prozessrecht und vor Gericht schlichtweg über die Jahre gelitten hat. Auch hier sind wir ganz offen: Es gibt Anwälte, die wesentlich öfter zu Gericht gehen und Prozesse führen und daher ganz genau wissen, welche Tricks und Kniffe die besten sind und, was in bestimmten Prozesssituationen das spezielle Verfahrensrecht vorsieht.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Unser Grundsatz, dass wir als Berater fungieren und nicht als Prozessanwälte, gilt nicht immer. Können wir, weil wir die Sache gut kennen, abschätzen, dass wir das gerichtliche Verfahren für Sie unproblematisch führen können, dann werden wir Ihnen das auch offen sagen und anbieten, dass wir Ihre Sache hier weiter betreuen. Umgekehrt werden wir Ihnen aber auch deutlich sagen, wenn für diese Stufe Ihrer Sache ein Prozessanwalt die bessere Wahl ist.
Wir übergeben und begleiten
Wenn wir einen Prozess nicht führen, dann gehört es zu unserer Leistung dazu, dass wir den Kollegen, der das übernimmt (und, den wir Ihnen natürlich auch gerne aus unserem Netzwerk empfehlen) ordentlich einweisen, beraten und die Sache so übergeben, dass er sofort loslegen kann. Auch während des Verfahrens sind wir natürlich jederzeit als Ansprechpartner und Unterstützer für Sie und den Prozessanwalt da.
Vielerlei Gründe
Wir als Anwälte sind nicht immer in der Kanzlei anwesend. Das kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise sind wir regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen, um unsere Expertise weiter auszubauen. Oder wir halten selbst ein Seminar, eine Schulung, einen Workshop zu unseren Spezialthemen. Es kann aber auch ganz banal sein, dass wir gerade zu Mittag essen oder in einer zu bearbeitenden Sache so konzentriert stecken, dass wir nicht unterbrochen werden wollen. In allen diesen Fällen aber ist unser Sekretariat oder unser Callcenter für Sie da. Sie können also immer Ihr Anliegen hinterlassen und uns informieren. Mit dem Sekretariat können Sie auch zu unseren Geschäftszeiten einen Telefontermin mit uns vereinbaren.
Sekretariat & Callcenter
Sie erreichen uns 24/7 über unser Callcenter. Dieses nimmt Ihren Namen und Ihr Anliegen auf und informiert uns unverzüglich per E-Mail. Ist Ihre Sache also wirklich dringend, dann erfahren wir das schnell und können so notfalls auch bei Ihnen zurückrufen.
Ggf. haben Sie bereits ein Angebot von uns erhalten.
Ansonsten: Eine pauschale Antwort kann es hierzu nicht geben.
Folgende Möglichkeiten kann es geben:
- Abrechnung nach Zeitaufwand (mit unserem Stundensatz von 360 € netto)
- Abrechnung gemäß den gesetzlichen Gebühren (die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben)
- Abrechnung mit einer Pauschale
- Abrechnung mit einer Kombination aus den vorgenannte Modellen
In manchen Fällen vereinbaren wir auch ein Mindesthonorar oder ein sog. Grundhonorar:
- Mindesthonorar: Dieses fällt in der vereinbarten Höhe an, auch wenn der Aufwand zeitlich geringer sein sollte.
- Grundhonorar: Dieses Honorar vereinbaren wir zusätzlich zur Berechnung nach Zeitaufwand.
Hintergrund dieser beiden Honorarmodelle ist u.a., dass wir aufgrund unserer Spezialisierung oftmals eine Frage in wenigen Minuten beantworten können. Mit einer Abrechnung dieser wenigen Minuten können wir aber nicht wirtschaftlich arbeiten bzw. sie würde unserer Spezialisierung und dem Mehrwert für den Mandanten nicht gerecht.
Sie erhalten vorab ein Angebot von uns, in dem die Abrechnungsmethode klar benannt wird.
Das entscheiden wir intern, da es hauptsächlich darauf ankommt, mit welchem Spezialgebieten der Fall die meisten Berührungspunkte hat. Allgemein gilt:
- Veranstaltungsrecht, Urheberrecht: Thomas Waetke
- IT-Recht, Internetrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht: Timo Schutt
Der Anwalt entscheidet dann, ob er sich ggf. kanzleiintern oder aus dem Netzwerk noch Unterstützung sucht.
Bevor wir Ihren Fall in unser Netzwerk tragen, werden wir Sie natürlich fragen, ob Sie einverstanden sind. Nur dann, wenn wir Ihren Fall anonymisiert (also ohne Ihren Namen, und ohne dass Sie identifizierbar wären) schildern können, werden wir bei Bedarf direkt ins Netzwerk gehen, solange dadurch für Sie keine zusätzlichen Kosten anfallen; denn auch dann würden wir dies mit Ihnen vorab abstimmen.
Grundsätzlich können wir schnell sein, d.h. notfalls auch am selben Tag reagieren. Das ist aber auch abhängig von vielen Faktoren:
- Wie schnell bekommen wir alle notwendigen Informationen zusammen? D.h. auch, wie leicht ist unser Ansprechpartner beim Mandanten für uns erreichbar bei Rückfragen?
- Wie komplex ist die Angelegenheit? Sind notwendige Dokumente gut sortiert und nachvollziehbar?
- Wie ist unsere aktuelle Auftragslage mit Blick bspw. auf Fristsachen?
- Außerdem kann es immer Abwesenheiten durch Urlaube, eigene Fortbildungen, Veranstaltungsbesuche oder auch dem Privatleben geben.
Sollten Sie es eilig haben bzw. bereits einen konkreten Termin (und/oder Uhrzeit) wünschen, dann teilen Sie uns das bitte gleich zu Anfang deutlich mit.
Leider erleben wir es häufig, dass bei der Anfrage die Dringlichkeit nicht erkennbar ist, und es dann plötzlich und unnötig hektisch wird.
Wir benötigen von Ihnen die Informationen, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Was genau wir brauchen, teilen wir Ihnen mit.
Bitte seien Sie ehrlich und offen zu uns: Wir unterliegen einer strikten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Wenn ein Mandant uns aber Informationen vorenthält oder sie beschönigt, fällt das früher oder später auf die Füße. Intern können wir über alles offen sprechen – was wir nach außen weitergeben, ist ja eine ganz andere Sache.
Wenn Sie einen bestimmten Terminwunsch haben, nennen Sie uns bestenfalls Datum, ggf. sogar die Uhrzeit. Denn mit Angaben wir „zeitnah“ oder „kurzfristig“ lässt sich schwer arbeiten – wir haben Mandanten, für die auch schon mehrere Monate noch „kurzfristig“ ist!
Kleine Frage, große Wirkung
Eine vermeintlich kleinere Sache kann einen hohen Aufwand verursachen. So ist die berüchtigte „kurze Frage“ nicht gleichbedeutend mit einer kurzen Antwort. Denn oftmals ergeben sich gerade bei auf den ersten Blick simpel erscheinenden Aufgabenstellungen in der rechtlichen Prüfung und Recherche ganz erhebliche Probleme, beispielsweise, weil es dazu noch gar keine Urteile und Meinungen gibt oder aber, weil es zu viele Meinungen gibt, die voneinander abweichen. Beides kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. Für uns als Berater steht aber an erster Stelle, dass wir Ihnen eine belastbare Antwort und – wenn es mehrere Möglichkeiten der Lösung gibt – auch eine ausdrückliche Empfehlung für das eigene Vorgehen geben. Das kann auch einmal länger dauern.
Spezialisierung heißt nicht immer Schnelligkeit
Unsere Spezialisierung führt dabei oft, aber nicht immer, zu schnelleren Lösungen. Denn dadurch erkennen wir auch feinere Schwierigkeiten und Probleme, die es zu lösen gilt, die aber ein nicht spezialisierter Kollege eventuell übersehen hätte.
Gut Ding muss manchmal Weile haben
Manchmal brauchen wir auch einfach etwas Zeit zum Überlegen, um zu bestmöglichen Ergebnissen zu kommen. Die Erfahrung zeigt, dass die erste Idee nicht unbedingt die beste ist und, dass es sinnvoll sein kann, über ein Rechtsproblem und dessen (vermeintliche) Lösung erst einmal zu schlafen oder in eine fachliche Diskussion mit dem Kollegen einzutreten. Denn: Die Lösung ist so gut wie nie in einem einzigen Paragraphen zu finden, sondern in einer Vielzahl an zusammenhängenden Gesetzen, Verordnungen, Urteilen, Entscheidungen, Meinungen und Ideen. Und natürlich spielt gerade bei unseren Spezialbereichen auch die Kreativität eine wichtige Rolle. Das braucht manchmal Zeit und Ruhe.
Fehler mag keiner
Außerdem gilt gerade in der Rechtsberatung, dass die Auswirkungen von Fehlern oft unkalkulierbar sind. Und Fehler passieren meist dann, wenn es schnell gehen muss. Fehler sind für alle Beteiligten ärgerlich und manchmal auch teuer. Wir bitten also um Verständnis, dass es nicht immer eine Antwort „aus dem Stand heraus“ geben kann.
Wirklich dringend? Dennoch kein Problem
Wenn es schnell gehen muss, dann sind wir aber auch schnell. Sei es, weil Fristen laufen oder, weil Sie aus anderen Gründen schnell unseren Rat brauchen. Dann müssen andere, nicht so eilige Dinge, noch etwas warten. Aber dafür sind wir für Sie genauso schnell zur Stelle, wenn es bei Ihnen „brennt“ und dafür andere Mandanten eventuell etwas länger auf Ihr Ergebnis warten müssen.
Jein. Natürlich sind wir die meiste Zeit in der Kanzlei, von Urlauben, Fortbildungen oder Vorträgen u.a. abgesehen. Es gibt aber Aufträge, die volle Konzentration und Fokussierung verlangen und bei denen sich der Anwalt mal für ein paar Stunden in seinem Büro „einschließt“.
D.h. wir mögen zwar anwesend sein, aber daher nicht immer bspw. telefonisch erreichbar.
Ohnehin erreichen Sie uns am besten per E-Mail: Diese können wir von überall lesen, und auch immer mal zwischendurch – und damit auch am schnellsten antworten.
Unsere Mandanten bekommen außerdem einen Link zu einem Termin-Buchungstool: Dort sind alle freien Termine sichtbar, und unsere Mandanten können bequem einen freien Termin verbindlich buchen – als Telefontermin oder für einen Videocall.
Übrigens: Kein Anruf geht „verloren“, Sie erreichen 24/7 zumindest einen Mitarbeiter unserer Callcenter-Dienstleisters, und wir bekommen dann eine schnelle Info über Ihren Anruf, auch, wenn wir unterwegs sind.
Wir bevorzugen für den Austausch mit unseren Mandanten die E-Mail. Denn so sind wir zeitlich unabhängig in der Kenntnisnahme und Beantwortung und können dennoch schnell und effektiv kommunizieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir E-Mails nicht immer sofort beantworten können. Auch hier priorisieren wir nach Eilbedürftigkeit. Oder wir sind schlicht nicht in der Kanzlei, sondern auf einer Fortbildung, geben ein Seminar oder einen Workshop, sind bei Gericht, bei einem Mandantentermin u.a.
Wir möchten auch darum bitten, E-Mails nur an eine Mail-Adresse zu richten. Denn alle Maileingänge können und werden ohnehin von mindestens zwei Personen gelesen. Geht dieselbe Mail bei mehreren Mail-Adressen ein, erhöht dies bei uns den Verwaltungs- und Organisationsaufwand und damit auch die Kosten.
Natürlich ist es in vielen Fällen, so beispielsweise zu Beginn unserer Zusammenarbeit, sinnvoll und gut persönlich am Telefon zu sprechen. Sie können es gerne auch jederzeit spontan bei uns versuchen, wenn es wirklich eilig ist. Ansonsten aber empfehlen wir auch für den Erstkontakt die E-Mail – siehe oben: Auch hier können wir dann schnell einen Termin ausmachen.
Unsere Mandanten bekommen einen Link zu einem Termin-Buchungstool: Dort sind alle freien Termine sichtbar, und unsere Mandanten können bequem einen freien Termin verbindlich buchen – als Telefontermin oder für einen Videocall.
Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.
Thomas Waetke ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht.
Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer
- mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
- besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.
Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.
Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das Datenschutzrecht oder das Veranstaltungsrecht. Wir dürfen uns also nicht „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ oder „Fachanwalt für Veranstaltungsrecht“ nennen – aber bspw. „Spezialist für …“, wenn man nachweislich auf diese Themenbereiche auch spezialisiert ist und damit über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt.