Checkliste:
Nach der Krise,
einem Schaden
oder einem Vorfall
Was ist jetzt rechtlich relevant?
Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier für den Fall, nachdem etwas passiert ist (z.B. ein Unfall, ein Schaden).
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Die Checkliste "nach der Krise":
- Ist definiert, wer (ggf. in welcher Reihenfolge) informiert werden muss? Beispiele:
- Geschäftsleitung
- Vorstand
- Vorgesetzte
- Pressesprecher
- Justitiar, Legal-Abteilung
- Rechtsanwalt
- Versicherung
- Berufsgenossenschaft
- Kunden
- Sponsoren
- Mitarbeiter…
- Ist bekannt, wie welche Beweise zu sichern sind? Beispiele:
- Fotos machen
- Videos machen
- Namen von Zeugen notieren
- Abläufe notieren
- E-Mails sichern
- Gespräche notieren
- Ausführlich zur Beweissicherung
- Müssen arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen werden? (z.B. weil Mitarbeiter den Unfall miterlebt haben oder betroffen sind)
- Ist geklärt und informiert, wie sich ein Beschäftigter verhalten sollte, wenn er verantwortlich sein könnte? (z.B. ob eine Aussage verweigert werden sollte, dass ein Anwalt aufgesucht werden sollte, dass die eigene Versicherung informiert werden sollte usw.)
- Gibt es einen vordefinierten Prozess, dass auch noch während der Veranstaltung Maßnahmen ergriffen werden könnten, auf einen Vorfall zu reagieren? (z.B. eine Stolperstelle entfernen oder entschärfen, zusätzliche Helfer nachzuziehen, zusätzliches Material nachzuholen usw.) Gibt es dafür Personal, Werkzeug, sind die Personen erreichbar usw.
- Evaluierung bzw. Lernen aus Fehlern: Gibt es einen vordefinierten Prozess, dass derlei Vorfälle künftig nicht mehr passieren können?
Rechtsberatung: Online oder telefonisch
Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.
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