Checkliste: Nach der Krise

Es ist etwas passiert - Was sollte man tun?
Checkliste: Nach der Krise

Mit dieser kurzen Checkliste wollen wir die juristisch ggf. wichtigen Punkte zusammenstellen, die man nach einem Notfall/Vorfall abarbeiten sollte. Zum Verständnis: Die Checkliste geht davon aus, dass die konkrete Gefahrenlage nicht mehr besteht.

Rechtlicher Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Klicken Sie dazu einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • Grün = ist berücksichtigt (egal, ob daraufhin Maßnahmen getroffen werden oder nicht),
  • gelb = wird noch geprüft,
  • rot = ist (noch) nicht berücksichtigt.

    z.B.

    • Geschäftsleitung
    • Vorstand
    • Vorgesetzte
    • Pressesprecher
    • Justitiar
    • Rechtsanwalt
    • Versicherung
    • Berufsgenossenschaft
    • Kunden
    • Sponsoren
    • Mitarbeiter...

    z.B

    • Fotos machen
    • Videos machen
    • Namen von Zeugen notieren
    • Abläufe notieren
    • E-Mails sichern
    • Gespräche notieren...
    (z.B. weil Mitarbeiter den Unfall miterlebt haben oder betroffen sind)
    (z.B. ob eine Aussage verweigert werden sollte, dass ein Anwalt aufgesucht werden sollte, dass die eigene Versicherung informiert werden sollte usw.)
    (z.B. eine Stolperstelle entfernen oder entschärfen, zusätzliche Helfer nachzuziehen, zusätzliches Material nachzuholen usw.)

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

Und so kommen Sie an die Checkliste und die Eventrechtsnews:

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  2. Sie erhalten von uns eine E-Mail. Bestätigen Sie den darin enthaltenen Link.
  3. Sie werden direkt zur Checkliste weitergeleitet und erhalten alle 14 Tage die wichtigsten Neuigkeiten aus der Branche und Eventrechtnews in Ihr Postfach geschickt. Natürlich jederzeit abstellbar.
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