Versammlungsstättenrichtlinie Hessen

Versammlungsstättenrichtlinie Hessen

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Zur Richtlinie » (dort in der Hessischen Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen, dort dann im Anhang 24 = ab Seite 430)

Besonderheiten in Hessen

Die größte Besonderheit: In Hessen gab es zunächst nur eine Richtlinie, und keine Verordnung. Die Richtlinie ist eine bauaufsichtliche, also behördeninterne Vorlage, an der sich die Behörde orientieren kann. Diese Richtlinie ist 2021 in die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) aufgenommen worden.

Die Hessische Bauordnung (HBO) enthält in § 90 Abs. 1 HBO die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen zu konkretisieren.

Allgemeines

Der Richtlinie liegt die sog. Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) zugrunde.

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