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Versammlungsstätten-
verordnung
= Betriebsverordnung
Berlin

Text und Abweichungen
vom Muster

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in Berlin, die dort “Betriebsverordnung” heißt und auch besondere Regelungen für Hochhäuser, Verkaufsstätten u.a. beinhaltet.

Texte:

Hier finden Sie den Text der Betriebsverordnung vom 10.05.2019.

Besonderheiten in Berlin:

Die Abweichungen werden ohne Gewähr dargestellt, d.h. es kann weitere Abweichungen geben, die wir hier nicht berücksichtigt haben. Zudem haben wir uns vornehmlich auf Abweichungen im Anwendungsbereich und bei den Betreiberpflichten beschränkt.

Die Betriebsverordnung in Berlin ist strukturell anders aufgebaut, als man es von Verordnungen der anderen Bundesländer gewohnt ist.

Allgemeine Vorschriften für Sonderbauten finden sich in den §§ 1 bis 7. Die Versammlungsstätte ist dann konkreter ab § 23 geregelt.

Eine erhebliche Abweichung von der Berliner Betriebsverordnung zu allen anderen Landesverordnungen findet sich in § 37 Absatz 1: Hiernach hat der Betreiber je nach Art der Veranstaltung nicht nur ein Sicherheitskonzept zu erstellen und einen Ordnungsdienst einzurichten (bis hierher ist es überall gleich), sondern auch einen Sanitätsdienst.

In § 35 BetrVO ist geregelt, dass eine Brandsicherheitswache auch bei technischen Proben anwesend sein muss.

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Thomas Waetke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Sein Spezialgebiet ist das Veranstaltungsrecht.
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