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Eventrecht
für Tagungen, Kongresse, Festivals,
Incentives, Messen, Volksfeste u.a.
Ihr Experte: Thomas Waetke
Eventrecht bzw. Veranstaltungsrecht ist das Rechtsgebiet für Veranstaltungen. Es ist genauso komplex wie die Veranstaltung auch: Arbeitsrecht, Urheberrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht u.a. sind Bestandteile des Veranstaltungsrecht. Die Arbeitnehmerüberlassung bspw. kommt aus dem Arbeitsrecht bzw. Arbeitsschutzrecht, spielt aber auch auf Veranstaltungen eine Rolle.
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Rechtsgebiete für eine Veranstaltung
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mögliches Bußgeld in Millionen €
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Funktionen mit Verantwortung
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Regelwerke für Events
Wussten Sie, ...
... dass es 200 Regelwerke gibt, die bei einer Veranstaltung gelten können?
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Baugesetze der Länder
- Bürgerliches Gesetzbuch
- DGUV Informationen, Regelwerke und Vorschriften
- DSGVO
- Einkommensteuergesetz
- Gaststättengesetz
- Gewerbeordnung
- Jugenschutzgesetz
- Künstlersozialversicherungsgesetz
- Polizeigesetze der Länder
- Sozialgesetzbücher
- TA Lärm
- Technische Regeln (TROS, TRLV usw.)
- Umsatzsteuergesetz
- Urheberrechtsgesetz
- Versammlungsstättenverordnungen der Länder
- und mehr
... dass es 70 gesetzlich geregelte Funktionen, gibt, die auf Veranstaltungen notwendig sein können?
- Aufsicht führende Personen
- Auftragsverarbeiter
- Betreiber
- Brandschutzhelfer, -beauftragte
- Brandsicherheitswache
- Bühnen- und Studiofachkraft
- Datenschutzbeauftragte
- Evakuierungshelfer
- Koordinatoren
- Projektleiter
- Requisiteur
- Sachkundige Personen
- Sicherheitsbeauftragte
- Technischer Leiter
- Veranstaltungsleiter
- Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
- und mehr
Arten von Veranstaltungen, die wir betreuen
Beispiele:
- Ausstellungen, Messen
- Betriebsveranstaltungen
- Corporate Events
- Digitale Veranstaltungen
- Incentives
- Kongresse, Tagungen
- Märkte, Volksfeste
- Open Air-Festivals
- Seminare, Fortbildungen
- Sport-Veranstaltungen
- Stadtfeste
- Tagungen
- Volkfeste u.a.
Mandanten, die wir betreuen
Beispiele:
- Berater, Sachverständige
- Caterer
- Eventagenturen
- Genehmigungsbehörden
- Location-Vermieter
- Personaldienstleister
- Sicherheitsdienste
- Sponsoren
- Technische Dienstleister
- Veranstalter u.a.
Themen, mit denen wir arbeiten
Beispiele:
- Aushilfen, Weisungsbefugnisse, Delegationen, Guidelines, Unterweisungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitszeit, Lärmschutz, Mitwirkungspflichten
- Datenschutzerklärungen, AVV, Datenschutzkonzepte, Fotos/Videos, Videoüberwachung
- Festsetzungs- und Zulassungsverfahren für Volksfeste, Messen usw.
- Haftung & Verantwortung, Verkehrssicherung, Haftungsklauseln
- GEMA, KSK
- Genehmigungsverfahren
- Scheinselbständigkeit
- Sicherheitskonzepte, Räumungskonzepte
- Verträge mit Referenten oder Fotografen u.a.
Verträge, die wir erstellen oder prüfen
Beispiele:
- Aufträge an/von Agenturen
- Ausstellerverträge
- Delegation der Veranstaltungsleitung
- Gastspielverträge
- Hausordnung
- Kooperationsverträge
- Letter of Intent
- Lizenzverträge
- Mietverträge für Räume und Flächen
- Mietverträge für Technik und Equipment
- Sponsorenverträge
- Subunternehmerverträge u.a.
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Sie suchen praxisorientierte und pragmatische Lösungen? Sie wollen nicht viele Jahre später von der Haftung überrascht werden? Profitieren Sie von unserem Know-How und langjähriger Erfahrung in und mit der Branche!
Kontaktieren Sie Thomas WaetkeUnsere Leistungen im Veranstaltungsrecht
… werden Sie überzeugen
- Wir beraten und unterstützen Sie grundsätzlich in allen Belangen rund um Ihre Veranstaltung. Dabei können wir auf unsere jahrelange Erfahrung in Theorie und Praxis zurückgreifen.
- Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihrer geplanten Veranstaltung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen.
- Wir erstellen Gutachten, z.B. zu Fragen der Versammlungsstättenverordnung.
- Wir prüfen bspw. Ihr Sicherheitskonzept auf Vollständigkeit und können dabei auf ein funktionierendes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen (z.B. Brandschutz, Crowd-Management, Polizeirecht, Strafrecht usw.).
- Wir bieten einen kostenfreien AGB-Check an: Hier können Sie Ihre AGB bzw. Ihren Vertrag analysieren lassen.
- Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Dienstleistern und der Erstellung klarer Verantwortlichkeiten.
- Wir schulen Ihre Mitarbeiter: In Inhouse-Schulungen mit den Themen Ihrer Wahl bringen wir Ihre Mitarbeiter nicht nur auf den neuesten Stand, sondern helfen bei vielen Fragen des Alltags. Die Seminare halten wir dabei nicht juristisch-trocken, sondern in entspannter Atmosphäre, die einlädt zum mitdiskutieren.
- Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge und AGB, die Sie rund um eine gelungene Veranstaltung benötigen.
- Wir begleiten Sie durch das Wirrwarr von Vorschriften und sorgen für pragmatische und rechtssichere Lösungen.
- In unseren zumeist kostenfreien Webinaren können Sie Ihr Wissen auffrischen. Alle Termine und Themen finden Sie in unserer Termin-Übersicht.
- Wir stehen Ihnen auch gerne live beratend während Ihrer Veranstaltung vor Ort zu Seite.
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Beratung
Thomas Waetke
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