Diego Fernando Vargas Gualtero (canva)

Eventrecht

für Tagungen, Kongresse, Festivals,
Incentives, Messen, Volksfeste u.a.

Ihr Experte: Thomas Waetke

Für Rechtsfragen rund um jede Art und Größe von Veranstaltung
Von Arbeitsrecht über Urheberrecht bis Vertragsrecht
Netzwerk mit Brandschutz, Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen

Eventrecht bzw. Veranstaltungsrecht ist das Rechtsgebiet für Veranstaltungen. Es ist genauso komplex wie die Veranstaltung auch: Arbeitsrecht, Urheberrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht u.a. sind Bestandteile des Veranstaltungsrecht. Die Arbeitnehmerüberlassung bspw. kommt aus dem Arbeitsrecht bzw. Arbeitsschutzrecht, spielt aber auch auf Veranstaltungen eine Rolle.

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Rechtsgebiete für eine Veranstaltung
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mögliches Bußgeld in Millionen €
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Funktionen mit Verantwortung
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Regelwerke für Events

Wussten Sie, ...

... dass es 200 Regelwerke gibt, die bei einer Veranstaltung gelten können?
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Baugesetze der Länder
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • DGUV Informationen, Regelwerke und Vorschriften
  • DSGVO
  • Einkommensteuergesetz
  • Gaststättengesetz
  • Gewerbeordnung
  • Jugenschutzgesetz
  • Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Polizeigesetze der Länder
  • Sozialgesetzbücher
  • TA Lärm
  • Technische Regeln (TROS, TRLV usw.)
  • Umsatzsteuergesetz
  • Urheberrechtsgesetz
  • Versammlungsstättenverordnungen der Länder
  • und mehr

 

Zu den Regelwerken

... dass es 70 gesetzlich geregelte Funktionen, gibt, die auf Veranstaltungen notwendig sein können?
  • Aufsicht führende Personen
  • Auftragsverarbeiter
  • Betreiber
  • Brandschutzhelfer, -beauftragte
  • Brandsicherheitswache
  • Bühnen- und Studiofachkraft
  • Datenschutzbeauftragte
  • Evakuierungshelfer
  • Koordinatoren
  • Projektleiter
  • Requisiteur
  • Sachkundige Personen
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Technischer Leiter
  • Veranstaltungsleiter
  • Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
  • und mehr

 

zu den Verantwortlichen

Arten von Veranstaltungen, die wir betreuen

Beispiele:

  • Ausstellungen, Messen
  • Betriebsveranstaltungen
  • Corporate Events
  • Digitale Veranstaltungen
  • Incentives
  • Kongresse, Tagungen
  • Märkte, Volksfeste
  • Open Air-Festivals
  • Seminare, Fortbildungen
  • Sport-Veranstaltungen
  • Stadtfeste
  • Tagungen
  • Volkfeste u.a.

Details zu Veranstaltungsarten

Mandanten, die wir betreuen

Beispiele:

  • Berater, Sachverständige
  • Caterer
  • Eventagenturen
  • Genehmigungsbehörden
  • Location-Vermieter
  • Personaldienstleister
  • Sicherheitsdienste
  • Sponsoren
  • Technische Dienstleister
  • Veranstalter u.a.
Themen, mit denen wir arbeiten

Beispiele:

  • Aushilfen, Weisungsbefugnisse, Delegationen, Guidelines, Unterweisungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeit, Lärmschutz, Mitwirkungspflichten
  • Datenschutzerklärungen, AVV, Datenschutzkonzepte, Fotos/Videos, Videoüberwachung
  • Festsetzungs- und Zulassungsverfahren für Volksfeste, Messen usw.
  • Haftung & Verantwortung, Verkehrssicherung, Haftungsklauseln
  • GEMA, KSK
  • Genehmigungsverfahren
  • Scheinselbständigkeit
  • Sicherheitskonzepte, Räumungskonzepte
  • Verträge mit Referenten oder Fotografen u.a.

Zur Rechtsberatung

Verträge, die wir erstellen oder prüfen

Beispiele:

  • Aufträge an/von Agenturen
  • Ausstellerverträge
  • Delegation der Veranstaltungsleitung
  • Gastspielverträge
  • Hausordnung
  • Kooperationsverträge
  • Letter of Intent
  • Lizenzverträge
  • Mietverträge für Räume und Flächen
  • Mietverträge für Technik und Equipment
  • Sponsorenverträge
  • Subunternehmerverträge u.a.

Mehr zu Vertragsgestaltung

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Sie suchen praxisorientierte und pragmatische Lösungen? Sie wollen nicht viele Jahre später von der Haftung überrascht werden? Profitieren Sie von unserem Know-How und langjähriger Erfahrung in und mit der Branche!
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Unsere Leistungen im Veranstaltungsrecht

… werden Sie überzeugen

  • Wir beraten und unterstützen Sie grundsätzlich in allen Belangen rund um Ihre Veranstaltung. Dabei können wir auf unsere jahrelange Erfahrung in Theorie und Praxis zurückgreifen.
  • Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihrer geplanten Veranstaltung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen.
  • Wir erstellen Gutachten, z.B. zu Fragen der Versammlungsstättenverordnung.
  • Wir prüfen bspw. Ihr Sicherheitskonzept auf Vollständigkeit und können dabei auf ein funktionierendes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen (z.B. Brandschutz, Crowd-Management, Polizeirecht, Strafrecht usw.).
  • Wir bieten einen kostenfreien AGB-Check an: Hier können Sie Ihre AGB bzw. Ihren Vertrag analysieren lassen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Dienstleistern und der Erstellung klarer Verantwortlichkeiten.
  • Wir schulen Ihre Mitarbeiter: In Inhouse-Schulungen mit den Themen Ihrer Wahl bringen wir Ihre Mitarbeiter nicht nur auf den neuesten Stand, sondern helfen bei vielen Fragen des Alltags. Die Seminare halten wir dabei nicht juristisch-trocken, sondern in entspannter Atmosphäre, die einlädt zum mitdiskutieren.
  • Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge und AGB, die Sie rund um eine gelungene Veranstaltung benötigen.
  • Wir begleiten Sie durch das Wirrwarr von Vorschriften und sorgen für pragmatische und rechtssichere Lösungen.
  • In unseren zumeist kostenfreien Webinaren können Sie Ihr Wissen auffrischen. Alle Termine und Themen finden Sie in unserer Termin-Übersicht.
  • Wir stehen Ihnen auch gerne live beratend während Ihrer Veranstaltung vor Ort zu Seite.

 

Ihr Spezialist: Thomas Waetke

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