In diesem Sommer mussten bereits einige Veranstaltungen und Festivals aufgrund extremer Hitze und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Personal und Publikum abgesagt werden. Da die nächsten Hitzewellen – spätestens im kommenden Jahr – absehbar sind, stellt sich für Verantwortliche drängender denn je die Frage nach dem richtigen Umgang mit dieser Gefahr. Welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll, wie lassen sie sich umsetzen und welche Wechselwirkungen bringen sie mit sich?
Dabei müssen Veranstalter das Rad nicht neu erfinden. Die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 („Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“) sowie die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für die Arbeit an heißen Sommertagen (und Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)) liefern bereits konkrete Regeln und definierte Grenzen. Dort werden mögliche Maßnahmen vorgegeben und praxisnah bewertet.
Die Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze an Freiluft-Arbeitsplätzen enthält hierzu eine eindeutige Handlungstabelle:
| Hitze Stufe | Beurteilungstemperatur | Handlungsanweisungen |
| 1 | bis 26°C | Wenn voraussichtlich die Lufttemperatur über 26 °C steigen wird: Situation beobachten, Ergebnisse der Planung zum Umgang mit Hitze (z. B. betrieblichen Hitzeschutzplan) bereithalten |
| 2 | über 26°C bis 30°C | Wie Hitze Stufe 1, zusätzlich sollen Maßnahmen nach Punkt 2.3 ergriffen werden, insbesondere Bereitstellung geeigneter Getränke und technische Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung durch Sonnenstrahlung (siehe Abschnitt 5.3 der ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“). Eine selbständige Anpassung von Arbeitsschwere und Arbeitstempo sowie regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme ist zu ermöglichen. |
| 3 | über 30°C bis 35°C | Wie Hitze Stufe 2, zusätzlich müssen Maßnahmen nach Punkt 2.3 ergriffen werden, insbesondere sind geeignete Getränke bereitzustellen und Maßnahmen zur Entwärmung, ggf. durch Unterbrechung der Tätigkeit, umzusetzen. |
| 4 | Über 35°C | Wie Hitze Stufe 3, zusätzlich ist die Arbeit wie Hitzearbeit zu betrachten. |
Quelle der Tabelle: Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien
Wichtiger Hinweis zu Stufe 4: Hitzearbeit ist Arbeit, bei der es durch das Zusammenwirken von Hitze, körperlicher Anstrengung und Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers kommt. Steigt die Körpertemperatur andauernd an, drohen Gesundheitsschäden, weshalb die Dauer der Exposition unter Umständen zeitlich begrenzt werden muss. Weitere Details zur Beurteilung und zu konkreten Schutzmaßnahmen liefert die DGUV Information 213-002 „Hitzearbeit“.
Darüber hinaus lassen sich aus den Vorgaben folgende konkrete Maßnahmen ableiten, die in der Praxis umgesetzt werden sollten
1. Arbeitsplatz & Technik anpassen
- Arbeitsbereiche verschatten: Einsatz von Überdachungen, Sonnensegeln, Markisen oder mobilen Abschirmwänden gegen direkte Sonneneinstrahlung.
- Luftzirkulation & Kühlung fördern: Nutzung von Ventilatoren, mobilen Klimageräten oder gekühlten Aufenthalts- und Cateringzelten.
- Verdunstungskühlung einsetzen: Aufstellen von Wasserverneblern, Sprühnebel-Anlagen oder Luftduschen zur schnellen Abkühlung. Auf Trinkwasserqualität mit entsprechenden Prüfungen achten.
2. Arbeitsorganisation & Pausen gestalten
- Arbeitszeiten flexibilisieren: Verlegung körperlich schwerer Arbeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden.
- Zusätzliche Hitzepausen einplanen: Einrichten regelmäßiger, kurzer Unterbrechungen zur passiven Körperentwärmung.
- Kühle Pausenbereiche bereitstellen: Sicherstellen, dass Pausen in gut belüfteten, schattigen oder klimatisierten Bereichen verbracht werden können.
- Ausreichend Getränke bereitstellen: Leicht zugängliches, kostenloses Trinkwasser oder ungesüßte Tees direkt am Arbeitsplatz anbieten.
3. Persönlicher Schutz & Verhalten
- Geeignete Kleidung wählen: Tragen von feuchtigkeitsregulierender, weiter und heller Schutz- bzw. Arbeitskleidung. Gegebenenfalls Einsatz von aktiv kühlender Kleidung (z.B. Kühlwesten etc.).
- Kopf und Nacken schützen: Verwenden von Kopfbedeckungen (idealerweise mit UV-Schutz und angefeuchtetem Nackenschutz).
- Sonnenschutz anwenden: Konsequentes Auftragen von UV-Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor auf unbedeckte Hautpartien.
Fazit: Hitzeschutz ist Arbeitsschutz – und Veranstalter- / Betreiberpflicht
Extremwetterlagen wie langanhaltende Hitzewellen sind im Veranstaltungssommer längst keine Ausnahme mehr, sondern eine absehbare Realität. Für Veranstalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und rechtlich Verantwortliche bedeutet das: Der Schutz von Mitarbeitenden, Crew und Besuchern vor Hitze ist kein optionales Zusatzangebot, sondern ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Wer die Vorgaben der ASR A5.1 sowie der Empfehlungen des ASTA frühzeitig in das Sicherheits- und Veranstaltungskonzept integriert, schafft rechtliche Klarheit und schützt die Gesundheit aller Beteiligten. Durch eine kluge Kombination aus technischen Vorkehrungen, organisatorischen Anpassungen und persönlichem Schutz lassen sich Notfälle effektiv vermeiden – und Veranstaltungen auch an heißen Sommertagen sicher und verantwortungsvoll durchführen.
Weiteren Einblick in das Thema bietet unser ProfessionellFAQ-Webinar am 28.10.2026 um 13:00 Uhr:
Hitze und Extremwetter 2/5 – Hitze und der Mensch
Wie wirkt Hitze auf den menschlichen Körper – und was bedeutet das für Gäste, Beschäftigte und den Sanitätsdienst bei Veranstaltungen?
Dr. Michael Bentele und Falco Zanini verbinden medizinische Erfahrung mit jahrzehntelanger Veranstaltungspraxis. Gemeinsam zeigen sie, welche Belastungen insbesondere bei dicht gedrängten Menschenmengen entstehen, worauf sich der Sanitätsdienst vorbereiten sollte und welche Pflichten Arbeitgeber beim Hitzeschutz erfüllen müssen. Darüber hinaus geht es um wirksame Maßnahmen, mit denen Veranstalter sowohl Beschäftigte als auch Besucher schützen können.
