Skip to content
  • Kanzlei Schlatter&Zahl
  • cosima.academy
  • Veranstaltungen
    • Webinare
    • Seminare
    • Alle Veranstaltungen
    • Inhouse-Schulung
  • Leistungen
    • AGB-Check
    • Rechtsberatung
    • Neue AGB & Verträge
    • Vertragsverhandlung
  • Wissen
    • 10 Top-Tipps
    • Checklisten
    • Fragen & Antworten
  • News
  • Über uns
  • Kontakt
0 Kontakt
  • Stichwort-Liste
  • Newsletter abonnieren
  • Termin online buchen
  • Kontaktmöglichkeiten

Startseite / Blog / Urteil VG Mainz: Auch Bürgerdialoge können Versammlungen im rechtlichen Sinne sein

Rechtsradar

Urteil VG Mainz: Auch Bürgerdialoge können Versammlungen im rechtlichen Sinne sein

29. Oktober 2026
Sergii Gnatiuk (123RF)

Nicht jede als „Bürgerdialog“ oder Diskussionsveranstaltung bezeichnete Zusammenkunft ist rechtlich eine gewöhnliche Veranstaltung. Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem aktuellen Eilverfahren entschieden, dass öffentliche Diskussionsveranstaltungen zur Bürgermeisterwahl als Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts einzustufen sein können.

Ein Verein plante in mehreren Ortsgemeinden öffentliche Diskussionsveranstaltungen. Die zuständige Behörde hatte diese zunächst nicht als Versammlungen eingeordnet. Das Gericht kam dagegen zu dem Ergebnis, dass die gemeinschaftliche öffentliche Meinungsbildung im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht und damit die Voraussetzungen einer Versammlung erfüllt sind.

Dabei spielt es nach Auffassung des Gerichts keine entscheidende Rolle, ob sich die Teilnehmer bereits vor Beginn eine feste Meinung gebildet haben. Auch eine Meinungsbildung erst während der Veranstaltung steht der Versammlungseigenschaft nicht entgegen.

Für Veranstalter und Behörden ist die Abgrenzung von erheblicher praktischer Bedeutung. Je nachdem, ob eine Zusammenkunft als Versammlung oder als gewöhnliche Veranstaltung eingeordnet wird, können sich Zuständigkeiten, Genehmigungsfragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich unterscheiden.

Gerade bei politischen Diskussionsformaten, Bürgerdialogen oder öffentlichen Informationsveranstaltungen sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welches Rechtsregime tatsächlich maßgeblich ist.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13.10.2026, Az. 1 L 652/26.MZ.

Weitere Artikel zum Thema
Genehmigungen

KRACH Parade: Veranstaltung oder Versammlung?

28. August 2025
Regelwerke und Vorschriften

Große, kleine, private und öffentliche Veranstaltung

8. Januar 2026
Allgemein

Andere Rechtslage bei Kleinveranstaltungen?

29. Mai 2021
Die letzten Blog-Beiträge:
Allgemein

KI in der Veranstaltungssicherheitskonzeption (Teil 1)

26. Oktober 2026
Veranstaltungssicherheit

Zufahrtsschutz gemeinsam organisieren – was vor der Weihnachtsmarktsaison zählt

20. Oktober 2026
Veranstaltungssicherheit

Mitarbeiter- und Besucherschutz bei Hitze im Freien

15. Oktober 2026
Kostenloser Newsletter
Melden Sie sich für den kostenlosen EVENTFAQ Newsletter an und bleiben Sie immer informiert.
Cosima GmbH

Ernst-Sachs-Str. 7

78467 Konstanz
07531 976 832 0
info@eventfaq.de

Vertrag widerrufen

  • Besondere Angebote
    • AGB-Check
    • Rechtsberatung
    • Expertenrat
    • Vertragserstellung
  • Nützliche Informationen
    • Webinare
    • Checklisten
    • Regelwerke
    • Stichworte
  • Viel-gelesene Blog-Artikel
    • Kann der Betreiber jeden Mitarbeiter zum VA-Leiter bestellen?
    • Ist der Fotograf ein Auftragsverarbeiter?
    • Wann braucht man eine Genehmigung?
    • Nutzung von KI: Was ist zu beachten?
  • DATENSCHUTZHINWEISE
  • Impressum
© 2026 | EVENTFAQ
Scroll to top