Luftsicherheitsrecht im Kontext von Veranstaltungen
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Luftsicherheitsrecht im Kontext von Veranstaltungen

Wem gehört der Luftraum über einer Veranstaltung?

Drohnenaufnahmen, Showflüge und mediale Produktionen gehören zunehmend zum Veranstaltungsbetrieb. Gleichzeitig können unbekannte Flugobjekte erhebliche Sicherheitsrisiken auslösen. Veranstalter müssen deshalb genehmigte Flüge koordinieren, unberechtigte Drohnen erkennen und belastbare Reaktionsabläufe entwickeln. Rechtsanwalt Daniel Schlatter erläutert, welche rechtlichen Grenzen bestehen und wie ein wirksames Luftraum- und Drohnenmanagement aufgebaut werden kann.

Drei Stunden gebündeltes Fachwissen, konkrete Lösungsansätze und ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen.

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DOZENT: Daniel Schlatter
  • 23.09.26 - 13:00 – 16:00 Uhr
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Überblick:

Wem gehört der Luftraum über einer Veranstaltung?

Drohnenaufnahmen, Showflüge und mediale Produktionen gehören zunehmend zum Veranstaltungsbetrieb. Gleichzeitig können unbekannte Flugobjekte erhebliche Sicherheitsrisiken auslösen. Veranstalter müssen deshalb genehmigte Flüge koordinieren, unberechtigte Drohnen erkennen und belastbare Reaktionsabläufe entwickeln. Rechtsanwalt Daniel Schlatter erläutert, welche rechtlichen Grenzen bestehen und wie ein wirksames Luftraum- und Drohnenmanagement aufgebaut werden kann.

Drei Stunden gebündeltes Fachwissen, konkrete Lösungsansätze und ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen.

Beschreibung:

Luftsicherheitsrecht: Wie lässt sich der Luftraum über Veranstaltungen schützen?

Veranstalter planen und sichern das Veranstaltungsgelände, kontrollieren die Zugänge und koordinieren die Bewegungen auf den Veranstaltungsflächen. Der darüberliegende Luftraum entzieht sich jedoch weitgehend ihrem unmittelbaren Einfluss. Das Hausrecht endet grundsätzlich an der Grundstücksgrenze und verschafft dem Veranstalter keine Verfügungsgewalt über den LuftraumGleichzeitig nimmt dessen Bedeutung für Veranstaltungen zu. Drohnen werden für Foto- und Filmaufnahmen, Übertragungen und technische Inspektionen eingesetzt. Auch Vermessung, Lagebeobachtung und sicherheitsbezogene Aufgaben kommen als Einsatzfelder in Betracht. Daneben muss jederzeit mit privaten, nicht angemeldeten oder gezielt störenden Drohnen gerechnet werden.

Damit treffen unterschiedliche Interessen und Verantwortungsbereiche aufeinander. Der Veranstalter möchte eigene Drohnen rechtssicher nutzen, genehmigte Flüge verschiedener Beteiligter koordinieren und unbekannte Flugbewegungen verhindern. Luftfahrtbehörden und Flugsicherung schützen den Luftverkehr. Polizei und weitere Sicherheitsbehörden beurteilen mögliche Gefahrenlagen und entscheiden über hoheitliche Maßnahmen.

Besondere Anforderungen entstehen bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. In der offenen Betriebskategorie dürfen Menschenansammlungen grundsätzlich nicht mit Drohnen überflogen werden. Je nach Einsatzort, Flugprofil und technischer Ausgestaltung können weitergehende Genehmigungen erforderlich sein. Das gilt insbesondere für Flüge in der Nähe von Flugplätzen, innerhalb von Kontrollzonen oder in anderen geografischen Gebieten mit besonderen Beschränkungen. Für professionelle Drohneneinsätze über oder in unmittelbarer Nähe einer Veranstaltung kann deshalb eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie erforderlich werden. Die Genehmigung eines eigenen Drohnenfluges löst jedoch nur einen Teil der Aufgabe. Sie verhindert nicht, dass weitere Drohnen in den Veranstaltungsbereich einfliegen. Ebenso wenig darf ein Veranstalter ein unbekanntes Fluggerät ohne Weiteres stören, übernehmen oder zum Absturz bringen. Maßnahmen der aktiven Drohnenabwehr sind technisch anspruchsvoll und rechtlich besonders sensibel. Sie können den Luftverkehr, Kommunikationsverbindungen und unbeteiligte Personen gefährden. Entsprechende Eingriffe sind deshalb regelmäßig staatlichen Stellen mit besonderen Befugnissen vorbehalten.

Ein belastbares Konzept muss früher ansetzen. Benötigt werden eine Erfassung aller geplanten Flugbewegungen, festgelegte Freigabeprozesse und eine eindeutige Kennzeichnung berechtigter Drohnen. Hinzu kommen Luftraumbeobachtung, Meldewege und abgestimmte Reaktionen auf nicht zuordenbare Flugobjekte. Auch die Auswirkungen auf Bühnenbetrieb, Besuchersicherheit und Veranstaltungsablauf müssen vorab betrachtet werden. Bei Veranstaltungen mit besonderer Gefährdungslage kann außerdem geprüft werden, ob zeitlich und räumlich begrenzte Flugbeschränkungen eingerichtet werden können. Ein solches Gebiet entsteht jedoch nicht allein durch einen Antrag des Veranstalters oder durch die Veröffentlichung eines Hinweises. Es setzt eine behördliche Entscheidung voraus und muss in die luftverkehrsrechtlichen Informationssysteme eingebunden werden. Gebiete mit Flugbeschränkungen können nach § 17 Luftverkehrs-Ordnung festgelegt werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.

Luftsicherheitsrecht im Veranstaltungskontext ist deshalb eine Querschnittsaufgabe. Luftverkehrsrechtliche Vorgaben müssen mit dem Sicherheitskonzept, der Veranstaltungsorganisation und den Zuständigkeiten der Behörden verbunden werden. Dabei gibt es keine einheitliche Standardlösung. Veranstaltungsgröße, Lage des Geländes und Art der geplanten Flüge bestimmen die erforderlichen Maßnahmen. Auch die Gefährdungslage und die verfügbaren behördlichen Strukturen sind zu berücksichtigen.

Für diese Fragestellungen bestehen praxistaugliche Lösungen. Sie reichen von einem einfachen Freigabe- und Meldeverfahren bis zu einem umfassenden Drohnenmanagement mit Detektion, Lagebewertung und vorab abgestimmten Interventionsabläufen. Welche Maßnahmen erforderlich und rechtlich umsetzbar sind, lässt sich am besten anhand der konkreten Veranstaltung beurteilen. In einem persönlichen Fachgespräch oder einer kurzen Einzelberatung können die Ausgangslage eingeordnet, Zuständigkeiten bestimmt und geeignete Lösungswege gemeinsam entwickelt werden.

Zeitlicher Umfang:
etwa 180 Minuten

Seminargebühr:
79,- €, zzgl. MwSt.

ProfessionellFAQ:

Bei ProfessionellFAQ gehen wir in die Tiefe: In einem dreistündigen Webinar widmen wir uns einem ausgewählten Thema der Veranstaltungsbranche umfassend und auf hohem fachlichem Niveau. Begleitet wird das Format von einem anerkannten Experten oder – je nach Themenstellung – von zwei Fachleuten mit unterschiedlichen Perspektiven.

Nach den fachlichen Beiträgen bleibt ausreichend Zeit für Fragen, Diskussionen und den Austausch über konkrete Herausforderungen aus der Praxis.

ProfessionellFAQ richtet sich an Veranstalter sowie an alle, die an der Planung, Genehmigung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mitwirken.

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