Es kann viel passieren: Amoklauf, Datendiebstahl, EDV-Ausfall, FEuer, Bombendrohung, Unwetter, Hochwasser, Pandemie… So etwas kann nicht nur auf einer Veranstaltung passieren, wo man sich oft mit einem Sicherheitskonzept versucht zu schützen. Auch Unternehmen können alltäglich betroffen sein. Zwischenfälle, die nur den Betriebsablauf stören, können schon ärgerlich sein; Notfälle oder Katastrophen aber können ein Unternehmen in eine existenzsbedrohende Krise führen.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft beschreibt dieses Thema in ihrem aktuellen Magazin am Beispiel des Bahnunglücks in Bad Aibling im Februar 2016.
Die VBG stellt dazu u.a. den Leitfaden für die Sicherheits- und Notfallorganisation im Unternehmen „Zwischenfall, Notfall, Katastrophe“ zu Verfügung:
Außerdem stellt die VBG auch diverse Checklisten bereit:
Tatsächlich gibt es vielerlei Gründe für ein Unternehmen, sich auch für derlei Fälle zu wappnen. Dazu kann übrigens auch eine Handlungsempfehlung oder -anweisung gehören, wie sich Mitarbeiter verhalten sollen, wenn nach einem Unglücksfall die Polizei Fragen stellen sollte. Soweit man Beschuldigter ist, hat man nämlich ein Aussageverweigerungsrecht, von dem man Gebrauch machen kann, um sich vorher ggf. mit einem Rechtsanwalt abstimmen zu können (bzw. der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen).
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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