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Zum Jahreswechsel: Was ändert sich?

Zum Jahreswechsel: Was ändert sich?

Von Thomas Waetke 2. Januar 2020

Ab dem 01.01.2020 gibt es natürlich wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen, ein paar habe ich hier herausgepickt:

Stundenlohn bei kurzfristig Beschäftigten

Viele Veranstalter haben bei einer Veranstaltung erhöhten Bedarf an Mitarbeitern. Eines der möglichen Beschäftigungsmodelle ist dabei die sog. kurzfristige Beschäftigung.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt gemäß § 40a Abs. 1 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und

  1. der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 72 Euro durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigt oder
  2. die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird.

Ab dem 01.01.2020 wird der Höchstbetrag von 72 Euro je Arbeitstag auf 120 Euro angehoben (bei einem Arbeitstag von 8 Stunden ergeben sich somit 15 Euro pro Stunde, weshalb auch § 40a Abs. 4 EStG angepasst wird).

Übrigens: Die Thematik der nur vorübergehenden Beschäftigungen wird auch in einem Vortrag auf unseren 1. Karlsruher Eventrecht-Tagen behandelt.

Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht kann vor allem für Existenzgründer oder Nebenberufler interessant sein – jedenfalls dann, wenn die Investitionen nicht so hoch sind, dass der Vorsteuerabzug wichtig werden würde:

Für Kleinunternehmer gab es bisher im Umsatzsteuerrecht eine Grenze bei 17.500 Euro: Wer diese Grenze im vorangegangenen Jahr nicht übersteigt, ebenso im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erreicht, konnte die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen. Die Grenze wird ab dem 01.01.2000 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben.

Bonpflicht

Ab dem 01.01.2020 gibt es auch eine sog. Belegausgabepflicht – jedenfalls für den Unternehmer mit Bargeldgeschäften, der seine Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst:

Bald ist es soweit: Die Belegausgabepflicht kommt, auch für Veranstalter!

Mindestlohn steigt

2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde (bisher 9,19 Euro).

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