Im Landkreis Landsberg am Lech (Bayern) musste heute ein Open Air-Festival abgebrochen werden, nachdem offenbar eine erhebliche Anzahl der im Sicherheitskonzept vorgesehenen Ordnungsdienstmitarbeiter nicht erschienen war. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ca. 4.000 der erwarteten 11.000 Besucher auf dem Gelände. Der Grund für den Ausfall des Personals ist bislang nicht bekannt.
Wir kennen in unserer Beratungspraxis bereits viele Fälle, in denen mit Personal- und/oder Materialmangel gekämpft wird, oder die Preise schossen seit Vertragsschluss in die Höhe. Schauen wir uns nur mal den Beispielsfall an, dass nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, egal ob das Ordner, Techniker, Barpersonal o.Ä. ist.
Dienstleister müssen aufpassen:
Sie müssen im Streitfall beweisen können, dass sie sich ausreichend genug Mühe gegeben haben, das Personal zusammen zu bekommen. Je kritischer die Personalbeschaffung wird, umso mehr sollte also darauf geachtet werden, dass die Suche dokumentiert wird.
Der Dienstleister, der womöglich doch nicht ausreichend Personal zusammen bekommt, muss den passenden Zeitpunkt ausfindig machen, zu dem er seinen Auftraggeber über das mögliche Problem informiert. Verständlicherweise muss der Dienstleister dazu über seinen Schatten springen; tut er das aber nicht und kann dadurch ggf. der Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, könnte ein Schaden entstehen. Unter Umständen könnte der Auftraggeber seinem Dienstleister dann vorwerfen: Hättest du mich frühzeitig informiert, hätte ich noch anderweitig handeln können.
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