Der Gesetzgeber plant ein Register für Sicherheitsdienste, in dem bundesweit abrufbare Daten zu den Unternehmen und ihrem Personal enthalten sind. Hintergrund ist § 34a Gewerbeordnung, der die Behörden zu einer Zuverlässigkeitsprüfung berechtigt bzw. verpflichtet.
Der Bundesrat hat Anfang Juli dazu Stellung genommen. Grundsätzlich unterstütze er das Vorhaben, aber es wird ein hoher Verwaltungsaufwand befürchtet: Immerhin müssten ca. 10.000 Unternehmen und 200.000 Mitarbeiter erfasst werden.
Über das neue, von der Bundesregierung geplante Register soll eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Diese soll ab dem nächsten Jahr für die so genannte Zuverlässigkeitsprüfung von Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben sein. Damit gilt sie für Sicherheitsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen oder Schutzaufgaben bei solchen Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann, so die Bundesregierung.
Das Register soll beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt werden.
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