Zeitarbeit / Leiharbeit

Begriff aus dem Lexikon
Zeitarbeit / Leiharbeit

Zeitarbeit und Leiharbeit heißen eigentlich “Arbeitnehmerüberlassung”.

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) spielt in der Veranstaltungsbranche durchaus eine große Rolle: Aufbauhelfer, Techniker, Hostessen usw. können von einem Unternehmen (“Verleiher”) an ein anderes Unternehmen (“Entleiher”) ausgeliehen werden. Der Gegenpart ist der normale Werk- oder Dienstvertrag.

Alle Informationen dazu finden Sie unter dem Begriff Arbeitnehmerüberlassung »

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