Betreiber im Sinne der VStättVO ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über die Versammlungsstätte hat. Dies ist normalerweise der Eigentümer. Aber ist der Betreiber alleine für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich? Welche Pflichten hat er? Muss der Betreiber den Sanitätsdienst bestellen? Auf diese und weitere Fragen geht Rechtsanwalt Thomas Waetke in seinem Video ein.
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