Die Aufgabe: Ist die folgende Frage richtig oder falsch?
Auf bspw. einem Kongress kann ein Arbeitnehmer von 7 Uhr bis 20 Uhr arbeiten, wenn er während der mehreren jeweils 1-stündigen Vorträge auch eine Pause macht.
Richtig:
Die gesetzlich zulässige maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden. Von 7 bis 20 Uhr sind es 13 Stunden. Wenn der Arbeitnehmer aber 3 Stunden Pause macht, wäre das ok.
Aber:
- Es müssen “echte” Pausen sein. D.h. es wäre nicht möglich, dass der Arbeitnehmer während der Vorträge zwar ein belegtes Brötchen essen darf, aber “nebenher” bspw. Mails beantworten soll.
- Vor und nach diesem Arbeitstag muss der Arbeitnehmer eine Ruhezeit von jeweils 11 Stunden haben.
- Der Arbeitnehmer darf die Wochenarbeitszeit von 60 Stunden nicht überschreiten. Arbeitet er also am Kongresstag 10 Stunden, verbleiben für diese Woche “nur” noch 50 Stunden – wobei binnen 6 Monaten die zwei Mehrstunden ausgeglichen werden müssen.
- Der Kongress darf nicht an einem Sonntag oder Feiertag stattfinden, da an diesen Tag grundsätzlich ein Arbeitsverbot besteht.
Wir unterstützen Veranstalter und Dienstleister bei der Konzeptionierung der Veranstaltung, zeigen vermeidbare Stolperstellen sowie rechtmäßige Alternativen auf; dazu gehört auch die Thematik Arbeitszeit. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@eventfaq.de oder nutzen Sie direkt unsere Onlineberatung.
Andere haben auch diese Beiträge gelesen:
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Große Wecker: © Mopic - Fotolia.com