Wir nehmen Sie mit auf den Weg zum Kongress: Welchen Rechtsfragen begegnen wir dabei?
Von Thomas Waetke 11. Februar 2021Unsere neue Serie: Wir nehmen Sie mit bei unseren Planungen zu unseren 1. Karlsruher Eventrecht-Tage und verbinden das mit den sich dabei ergebenden Rechtsfragen!
Am 16. und 17. März 2021 holen wir das nach, was vor einem Jahr hätte bereits stattfinden sollen. Allerdings wurden wir wie so viele andere auch wenige Tage vorher von dem 1. Lockdown erwischt. Was wir seinerzeit nur als Präsenz-Kongress geplant hatten, gießen wir jetzt in eine hybride Form: Wir übertragen im Live-Stream, und soweit die Rechtslage und das Infektionsgeschehen erlauben, können Teilnehmer ggf. auch live vor Ort dabei sein.
Wir sind Rechtsanwälte, und planen einen Kongress. Was liegt da näher, als Sie an der Planung teilhaben zu lassen? Denn das, was wir gerade machen, machen viele anderen auch. Und ich erkläre Ihnen dann bei einzelnen Planungsschritten, auf welche rechtlichen Stolpersteine man achten sollte.
Fangen wir mit einem vermeintlich einfachen Beispiel an:
Die Karlsruher Eventrecht-Tage am 16./17. März sind unsere erste Veranstaltung, die wir live streamen. Bisher hatten wir Veranstaltungen “ganz normal” live durchgeführt, und schon vor der Pandemie einige Online-Seminare. Also haben wir uns auf die Suche nach Dienstleistern gemacht, die uns technisch unterstützen können.
Hier sind wir auf ein Problem gestoßen, das wir in unserer anwaltlichen Beratungspraxis sehr oft haben: Die Schnittschnellen zwischen den verschiedenen Dienstleistern. Wir hatten mit Blick auf das Streaming zwei Möglichkeiten:
- Einmal die Variante “all in one”, d.h. ein Dienstleister ist für alles verantwortlich.
- Die andere Variante: Ein Dienstleister ist für die Technik vor Ort zuständig und schickt das Signal an den zweiten Dienstleister, der die Streamingplattform betreut.
Generalunternehmer oder einzelne Leistungsträger?
Wir haben uns für die erste Variante entschieden, d.h. wir haben einen Dienstleister beauftragt, der sich um alles kümmert und uns 1 Ergebnis liefern soll: Bild und Ton sollen beim Teilnehmer ankommen.
Was quasi zwischen den Übergängen verschiedener Dienstleister passiert, liegt in der Verantwortung des einen. Diesen nennt man übrigens Generalunternehmer.
Vorteile
Der Vorteil liegt auf der Hand: Es dürfte bei der zweiten Variante nahezu unmöglich sein, herauszufinden, wer verantwortlich ist, wenn Ton und Bild nicht beim Teilnehmer ankommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die an einer Schnittstelle beteiligten Unternehmen zunächst mal auf das andere Unternehmen verweisen. Wir hatten schon so viele Mandanten erlebt, bei denen unstreitig teilweise gigantische Schäden entstanden sind – aber niemand wusste, wer für was verantwortlich ist bzw. die Verantwortlichkeit nicht hatte bewiesen werden können.
Nachteile?
Der “Nachteil” ist bei der ersten Variante (Generalunternehmer) natürlich, dass er teurer ist: Denn er lässt sich den Aufwand der Koordination und das Mehrrisiko natürlich bezahlen.
Das heißt: Prüfen Sie, ob
- in den Abläufen Ihrer Veranstaltung es Schnittstellen gibt, an denen ein Dienstleister Leistungen an den nächsten Dienstleister weitergibt;
- Sie diese Schnittstellen fachlich “überwachen” können bzw. so unter Kontrolle haben, nachvollziehen zu können, wer wann was an wen wie weitergegeben bzw. bekommen hat.
Wenn das für Sie nicht möglich ist, sollten Sie die Variante Generalunternehmer wählen.
Denn: Sie können nicht einfach so den Letzten in der Kette in Anspruch nehmen, wenn Bild und Ton nicht beim Teilnehmer ankommen. Denn Sie müssen nachweisen können, dass dieser Letzte in der Kette auch alles bekommen hat, um seinen Auftrag erfüllen zu können.
Und je weniger Sie das beweisen können (z.B. auch, weil Sie die Thematik fachlich nicht verstehen, wie wir bei der Technik), und/oder je komplexer die Schnittstellen, desto mehr spricht für die Variante Generalunternehmer.
... in eigener Sache!
Hier finden Sie alle Infos zum Online-Seminar, und Sie können sich dort direkt anmelden.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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