Wie wird die Coronakrise die Veranstaltungslandschaft juristisch verändern?
Von Thomas Waetke 7. April 2020In zig Beratungsgesprächen der letzten Tage wurde eines klar: Die fehlende Ausfallversicherung (die eine Pandemie eingeschlossen hatte!) oder fehlerhafte Verträge (mit unwirksamen Klauseln!) haben viele Vertragspartner schwer getroffen.
Vermutlich werden Versicherungsunternehmen auf absehbare Zeit sich wohl überlegen, ob Sie Seuchen/Pandemien als Versicherungsgrund anbieten werden. Auch hier werden aber zumindest nach und nach sicherlich interessante Lösungen auf den Markt kommen.
Vertragsgestaltung ist das A und O
In der Vertragsgestaltung wird sich vermutlich am meisten tun:
- Der Gläubiger einer Zahlungsforderung wird mit allen Mitteln versuchen, möglichst viel als Vorkasse zu erhalten: Was man schon hat, muss der andere erstmal später wieder wegnehmen können.
- Der Schuldner einer Zahlungsforderung wird umgekehrt versuchen, erst zu bezahlen, wenn die Leistung erbracht ist: Wenn man noch nicht bezahlt, muss man seinem Geld nicht hinterherlaufen.
- Höhere Gewalt-Klauseln werden künftig in den meisten Verträgen stehen (sie helfen aber nur, wenn wir wirksam formuliert sind).
- Man wird genauer hinschauen müssen, ob die gesetzlich vorgesehene Risikoverteilung bei jeder Veranstaltungsart und in jedem Vertragsverhältnis angemessen und zeitgemäß ist.
- Stornoklauseln werden vermutlich an die Situation angepasst werden, da zurzeit aufgrund des unsicheren Zustands vor dem WHO-Ausruf der Pandemie und danach oftmals unklar ist, ob Höhere Gewalt greift oder nicht.
- Ticketkäufer werden ggf. länger zuwarten vor einem Kauf, insbesondere wenn sie derzeit Schwierigkeiten bei der Erstattung durch die Veranstalter hatten.
- Spezialisten werden es leichter haben, ihre Vertragsklauseln im Vertrag einzubringen und beim Vertragspartner durchzusetzen.
- Man wird vor Vertragsschluss genauer hinschauen, wer welche „harten“ Klauseln im Vertrag stehen hat und ggf. zu Vertragspartnern gehen, die sich nicht so gut aufgestellt haben.
... in eigener Sache!
Aber auch:
- Veranstaltungsformate werden sich ganz oder teilweise digital aufstellen, was weitere bzw. auch neue Rechtsfragen aufwirft (Datenschutz, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht, IT-Recht usw.).
- Vertragspartner, die sich jetzt vernünftig und kompromissbereit zeigen, werden auch künftig wieder zusammenfinden.
- Vertragspartner, die ihre (ggf. sogar noch unzutreffende) Rechtsauffassung brachial durchsetzen, werden den einen oder anderen Vertragspartner nicht wieder sehen.
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