Ich verschicke eine E-Mail an meinen Vertragspartner und dieser behauptet er habe die E-Mail nicht erhalten. Wie kann ich den Mail-Eingang beweisen?
Dieser Fall stellt in der Praxis ein großes Problem dar, denn die Aussage „Ich habe die Mail doch verschickt“ hilft nicht viel weiter. Da Sie nicht den Versand, sondern die Ankunft der E-Mail auf dem Server des anderen beweisen müssen. Viele Personen verschicken daher eine Lesebestätigung als „Absicherung“, diese wird jedoch von den meisten Gerichten nicht anerkannt.
Welche Möglichkeiten es gibt einen Mail-Eingang rechtssicher zu beweisen, erfahren Sie im Video:
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