Wissen Sie, ob man seine Pflichten zur Verkehrssicherung auf andere übertragen kann? Wann sind Sie verantwortlich, wenn sich ein Besucher Ihrer Veranstaltung verletzt?
In der Praxis unterschätzen viele Planerinnen und Planer ihre persönliche Verantwortlichkeit: Budgetdruck, Zeitdruck, Kundenwünsche, Unwissenheit, Unerfahrenheit, Zufall… es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zu einem Schaden führen können.
Das geht geht einen rigorosen Weg: Jeder, der rechtswidrig und schuldhaft etwas tut oder etwas unterlässt, haftet für den Schaden in grundsätzlich unbegrenzter Höhe.
Die Haftung geht dabei immer auch vertikal, d.h. ein Vorgesetzter kann für einen unterstellten Mitarbeiter mithaften, ebenso der Auftraggeber für einen Auftragnehmer.
Es gibt aber auch die horizontale Haftung: Denn nicht immer kann man die Augen davor verschließen, was die Kolleginnen und Kollegen auf der gleichen Hierarchie-Ebene tun (oder unterlassen).
Schließlich kann auch der Arbeitnehmer in gewissen Fällen gegenüber seinem Arbeitgeber haften, bspw. wenn Geld in der Kasse fehlt oder eine Frist übersehen wird.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
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