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Werden Datenschutzverstöße bald abgemahnt?

Werden Datenschutzverstöße bald abgemahnt?

Von Thomas Waetke 17. April 2023

Der Europäische Gerichtshof wird bald über die Frage entscheiden, ob ein Unternehmen von Mitbewerbern wegen Datenschutzverstößen abgemahnt werden darf. Diese Frage ist aktuell noch umstritten; daher hatte der Bundesgerichtshof ein sog. Vorlageverfahren gestartet, d.h. er hat dem Europäischen Gerichtshof eben diese Frage zur Entscheidung vorgelegt, damit sie EU-einheitlich beantwortet werden kann.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung können erheblich sein: Denn bislang können sich Betroffene (= Personen, deren Daten verarbeitet werden) entweder direkt an das Unternehmen wenden oder die Aufsichtsbehörden informieren.

Wenn nun aber zusätzlich auch Wettbewerber abmahnen dürfen, könnte das für Abmahner durchaus lukrativ werden: In vielen Bereichen haben sich mehr oder weniger “professionelle” Abmahner etabliert und nur manchmal ist es gelungen, diesen Abmahnern einen Missbrauch zu beweisen. In jedem Fall bedeutet es aber mächtig Ärger und ein Kostenrisiko für das abgemahnte Unternehmen.

Was sollte Unternehmen tun?

Es macht aus vielerlei Gründen Sinn, sich datenschutzrechtlich ordentlich aufzustellen.

Datenschutzerklärung für die Webseite? Datenschutzerklärung für Bewerber oder für Kunden? Löschkonzept? AVV? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung datenschutzrechtlich notwendiger Maßnahmen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de, und wir können Sie unverbindlich informieren, wie genau wir Sie unterstützen können.

Datenschutz

Unternehmen sollten die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Blick haben: Denn Software hat es einfach, massenhaft Verstöße zu finden, und es wird sicherlich “Wettbewerber” geben, die dann fleißig abmahnen werden. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um aktuell zu bleiben!

Das Verfahren sollte auch Anlass sein, einen Prozess betriebsintern zu haben für den Fall, dass man eine Abmahnung (egal aus welchem Grund) bekommt oder ein Betroffener bspw. Auskunftsansprüche geltend macht. Es wäre unnötig ärgerlich, wenn auf Abmahnungen falsch reagiert würde: Sei es, weil man vermeintlich Geld für den Anwalt sparen will, oder weil man glaubt, mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung sei alles erledigt, oder weil man die Abmahnung für zu albern hält, als auf sie reagieren zu müssen.

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