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Werbung mit Zertifikaten

Werbung mit Zertifikaten

Von Thomas Waetke 24. August 2022

Viele Fortbildungen enden mit einem Zertifikat. Man könnte meinen, dass vielfach die Fortbildung auch nur besucht wird, um am Ende das Zertifikat zu erlangen. Das Zertifikat wird dann verwendet bei Bewerbungen für einen Arbeitsplatz, aber vielfach auch in der Werbung. Der potentielle Kunde soll Vertrauen in die Fachkompetenz gewinnen, die immerhin zertifiziert wurde.

Und hier geht das Problem los. Im Zuge der Pandemie haben inflationär bereits Fortbildungsanbieter rund um das Thema Hygiene mit Zertifikaten um Teilnehmer geworben, und die Teilnehmer hiernach um Kunden, bspw. als „zertifizierter Hygienebeauftragter“.

Gleiches gilt, wenn wohl klingende Titel verliehen werden, nachdem man eine Fortbildung besucht hat.

In den meisten Fällen erstellt das Zertifikat diejenige Person oder Einrichtung, die auch die Fortbildung anbietet. Wenn denn eine Prüfung abgelegt wird, wird die Prüfung oftmals durch den Dozenten erstellt und bewertet. Es bleibt also alles „inhouse“, eine objektive Zertifizierung findet dann nicht statt. Eher selten ist der Anbieter selbst zertifiziert, derlei Zertifikate nach bestimmten Kriterien ausstellen zu können.

Zunächst ist das Zertifikat abzugrenzen von einer Teilnahmebestätigung; ich habe schon Fälle erlebt, da wurde mit einem Zertifikat geworben, tatsächlich hatte der Anbieter aber nur mit einer Urkunde die Teilnahme am Kurs bestätigt.

Das Hauptproblem liegt auf der Hand: Ein Außenstehender kann nicht wissen, was wie durch wen zertifiziert wurde, allein die Inhalte der Fortbildung sind unbekannt. Nicht umsonst fordern die Gerichte dementsprechend, dass der angesprochene Verkehrskreis informiert werden müsse, bspw. über die Prüfkategorien, den Anbieter und die Inhalte der Fortbildung. Hier erlauben die Gerichte jedenfalls bei Nutzung bzw. Werbung im Internet, dass diese Informationen über einen Link zur Verfügung gestellt werden.

Im Alltag habe ich das aber bisher nur extrem selten gesehen, ab und zu wird mal zumindest der Anbieter namentlich genannt.

Gesehen haben wir aber bereits Abmahnungen von Wettbewerbern, die gegen aus ihrer Sicht unlauteren Werbung vorgehen, in den meisten Fällen auch zurecht.

Worauf sollte man achten?

  • Keinesfalls mit Zertifikaten oder Inhalten werben, die es nicht gegeben hat.
  • Einen erworbenen Titel bzw. ein Zertifikat sollte man auch nicht abkürzen oder anders bezeichnen, auch wenn einem die eigene Bezeichnung besser gefällt.
  • Grundsätzlich sollte das Zustandekommen des Zertifikats erklärt werden, bspw. bei Internetwerbung mit einem Link auf den Anbieter, die Prüfungsinhalte und Prüfungsmodalitäten.

Aus Werbung kann auch ein Schuh werden

Meist wird nur der vermeintliche Vorteil gesehen, wenn man mit einer bestimmten Expertise bzw. Fachkenntnis wirbt: Denn der Kunde darf rechtlich umso höhere Erwartungen haben. Wenn ein Dienstleister bspw. mit seinem zertifizierten Hygienebeauftragten herausgehoben wirbt, und wird der Auftragsgegenstand nicht klar umrissen bzw. formuliert, kann die Erwartungshaltung eben auch dahin gehen, dass der Dienstleister sich um das Thema Hygiene kümmere – jedenfalls mehr, als es ein Dienstleister tun würde/müsste, der damit nicht wirbt.

 

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