Man stürzt sich gerne in die Arbeit, wenn ein neuer Auftrag da ist. Dabei wird dann oft vergessen, wichtige Fragen zu klären, bevor man loslegt. Eine dieser wichtigen Fragen ist, wer der Auftraggeber ist.
Der Name und die Rechtsform
Hier spielt schon eine Rolle, wie der Auftraggeber genau heißt: Handelt es sich um eine Einzelfirma, um eine GmbH, Aktiengesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die richtige Firmierung ist wichtig, um zu wissen, nicht nur wer der Vertragspartner ist, sondern auch, wen man später in Anspruch nehmen kann.
Im Übrigen kann es sinnvoll sein, vorher in das Handelsregister zu schauen, um zu prüfen, welche besonderen Merkmale es dort gibt (z.B. häufige Sitzwechsel, häufige Gesellschafterwechsel, oder auch wichtige Einschränkungen bei der Vertretungsmacht usw.).
Dafür gibt es eine kostenfreie Onineplattform:
Unterschrift
Wer oben steht, unterschreibt unten: Wer oben im Vertrag als Vertragspartner genannt wird, sollte auch unten unterschreiben. Das spielt insbesondere eine Rolle bei GbRs (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, z.B. auch Ehepaare): Wenn hier nur einer unterschreibt, aber oben zwei oder mehrere Gesellschafter stehen, dann müsste man im Streitfall beweisen, dass der Unterschreibende auch in Vollmacht für die anderen Gesellschafter unterschrieben hat, um auch diese in Anspruch nehmen zu können. Und praktisch wird einem wohl nicht gelingen, dies beweisen zu können. Daher sollte man
- sich entweder eine Vollmacht vorlegen lassen, aus der hervorgeht, dass der Unterzeichnende auch für den/die anderen Gesellschafter unterschreibt,
- oder darauf bestehen, dass auch die anderen Gesellschafter unterschreiben.
Erfahrung
Die Kenntnisse des Kunden spielen eine Rolle mit Blick auf die Aufklärungspflicht: Je unerfahrener der Kunde, desto mehr muss man den Kunden über Schwierigkeiten und mögliche Probleme aufklären.
Dies kann Auswirkungen haben auf den Preis: Je mehr man aufklären muss, desto mehr hat man zu tun und desto höher das Risiko.
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