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aus dem Eventrecht
Wenn Vorschriften unverständlich oder missverständlich sind

Wenn Vorschriften unverständlich oder missverständlich sind

Von Thomas Waetke 7. Oktober 2019

Es soll vorkommen, dass der normale Mensch das Gesetz nicht versteht… Man stelle sich vor, man hat eine Frage und stößt irgendwann auf eine gesetzliche Vorschrift, die die Lösung bringen könnte – man versteht aber nicht so richtig, was da drin steht. Wie soll man sich jetzt verhalten?

Zunächst:

Nicht-Verstehen ist kein Grund, sich nicht kundig machen zu müssen.

Nicht-Verstehen ist auch kein Grund, sich nicht an die Vorschrift halten zu müssen.

Und: Eigentlich darf es unverständliche Vorschriften nicht geben, bspw. im Strafrecht oder im Steuerrecht werden Vorschriften, die der Bürger auch beim besten Willen nicht verstehen kann, von den Gerichten “gekippt”. Das passiert sogar gar nicht so selten. Aber es gibt genug Fälle, in denen rechtlich gesehen die Vorschrift in Ordnung ist, aber es gibt verschiedene Meinungen darüber, wie man sie verstehen könnte.

Ein Beispiel
Die Frage: In einer Burgruine, von der nur noch die Mauern stehen, soll ein Event stattfinden. Der Veranstalter möchte wissen, ob er mehr als nur einen Rettungsweg, das Tor, braucht. Ein Mitarbeiter stößt auf eine scheinbar passende Regelung in § 6 Absatz 5 MVStättVO. Dort heißt es: “Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume, die für mehr als 100 Besucher bestimmt sind oder mehr als 100 m² Grundfläche haben, müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge ins Freie oder zu Rettungswegen haben.”

Die Vorschrift in diesem Beispiel ist eigentlich verständlich – man muss nur genau hinschauen. Für die Burg ohne Dach passt sie nicht, da nur von “Versammlungsräumen” die Sprache ist.

In vielen Vorschriften werden vom Gesetzgeber absichtlich sog. unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet: Schließlich kann er nicht alle Sachverhalte und Konstellationen mit einer Vorschrift erfassen, d.h. oft muss man sich im Abstrakten bewegen. Das gilt übrigens auch für vertragliche Klauseln.

Ein Beispiel
“wesentlich”, “unverzüglich”, “Unzuverlässigkeit”, “öffentliche Sicherheit und Ordnung”…

Hier sind dann im Streitfall die Gerichte gefragt herauszufinden, wie man den Begriff in dem konkreten Einzelfall verstehen muss.

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