Nicht nur, aber insbesondere in dieser schwierigen Zeit können bei vielen Unternehmen auch unerwartet finanzielle Probleme auftreten. In diesem Beitrag möchte ich einerseits auf ein Risiko aufmerksam machen, wenn man seiner Rechnung hinterherlaufen muss, und andererseits auf eine Möglichkeit hinweisen, um an sein Geld zu kommen.
Fangen wir damit an: Der Auftraggeber bekommt eine Rechnung, aber die Zahlung bleibt aus. Man schickt eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung, macht Druck, vielleicht kommt dann das Geld oder man vereinbart eine Ratenzahlung. Soweit ok.
Rückforderung durch den Insolvenzverwalter
Aber: Der Gläubiger darf sich nicht zu früh freuen, wenn er endlich sein Geld bekommt. Denn: Wenn der Schuldner in die Insolvenz rutscht und ein Insolvenzverwalter bestellt wird, kann dieser Insolvenzverwalter unter gewissen Umständen das Geld wieder zurückfordern. Denn eine mangelhafte Zahlungsmoral deutet oft auf Zahlungsschwierigkeiten, und damit auch einen insolvenzrechtlichen Tatbestand hin. Und wer weiß oder auch nur ahnt, dass sein Kunde womöglich einen Liquiditätsengpass hat, der muss auch damit rechnen, die erhaltene Zahlung an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.
Denn dieser hat die Aufgabe, ab einem bestimmte Zeitpunkt vom Schuldner getätigte Zahlungen wieder einzusammeln, um alle Gläubiger gleichermaßen zu befriedigen. Damit soll verhindert werden, dass der lauteste und drängendste Gläubiger an sein Geld kommt, während ein schüchterner Gläubiger leer ausgeht.
Vorkasse?
Eine Möglichkeit, dieser Rückforderung durch den Insolvenzverwalter zu entgehen, kann die Vorkasse sein. Allerdings darf nicht jede Vorkasse behalten werden – d.h. auch hier kann es Konstellationen geben, dass man die erhaltene Vorkasse später doch wieder zurückzahlen muss.
Aber immerhin, es ist eine Möglichkeit! Ohne genauer auf die einzelnen Fallvarianten einzugehen, in denen doch noch eine Rückforderung drohen kann, möchte ich insbesondere eine Möglichkeit hervorheben: Je kürzer die Zeit zwischen Zahlung der Vorkasse und der erbrachten Leistung, desto besser bzw. sicherer ist die Vorkasse vor den Rückforderungen eines Insolvenzverwalters geschützt. Und je präziser die Höhe der Vorkasse auch den tatsächlich geschuldeten Gegenwert der Leistung abdeckt, umso besser.
Und, quasi das andere Extrem: Wer mit einer Vorkassenzahlung zugleich noch alte bereits bestehende Forderungen abdecken möchte, der landet wieder im oberen Teil meines Beitrags.
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