EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht

Wenn der Vertrag in Vergessenheit gerät

Von Thomas Waetke 9. Mai 2014

Da hätte man doch besser vorher mal in den Vertrag geschaut… Verträge haben einen Vorteil: Wenn er gut formuliert ist, steht alles drin, was man wissen will, wenn es Probleme geben sollte. Verträge haben aber auch einen Nachteil: Sie werden heute geschrieben und unterschrieben, und dann verschwinden sie in der Schublade. Die Kunst ist nun, auch noch später zu wissen, was da drin steht. Ein berühmtes Beispiel sind Versicherungsverträge: Die schließt der Versicherungsnehmer einmal, und dann fristen sie ein einsames Dasein im Schrank. Dabei ist wichtig, bei jedem Vorhaben bzw. bei jeder Veranstaltung zu wissen, ob es/sie ausreichend versichert ist. Ich höre dann oft: „Wir sind versichert“ – wie, zu welchen Bedingungen, was genau usw. weiß man dann aber nicht.

Erwischt hat dies nun ausgerechnet einen Versicherungsmakler, der mit seinem Porsche auf einer Rennstrecke unterwegs war und dabei einen Unfall gebaut hatte. Er wollte nun von seinem Versicherer Schadenersatz für den Porsche haben – weil er glaubte, dass seine Fahrt auf der Rennstrecke versichert gewesen sei.

Nein, sagte nicht nur der Versicherer, sondern jetzt auch das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Versicherungsbedingungen würden nämlich eine Versicherungsleistung für diesen konkreten Fall ausschließen. Der Versicherungsmakler muss nun den Schaden an seinem Porsche selbst zahlen.

Maßgeblich war dabei folgende Klausel im Versicherungsvertrag:

„Kein Ver­si­che­rungs­schutz be­steht für Schä­den, die bei der Be­tei­li­gung an Fahrt­ver­an­stal­tun­gen ent­ste­hen, bei de­nen es auf Er­zie­lung ei­ner Höchst­ge­schwin­dig­keit an­kommt. Dies gilt auch für da­zu­ge­hö­rige Übungs­fahr­ten. Dar­über hin­aus be­steht kein Ver­si­che­rungs­schutz für jeg­li­che Fahr­ten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Er­zie­lung ei­ner Höchst­ge­schwin­dig­keit ankommt.“

Ausgenommen vom Ausschluss waren lediglich Fahrsicherheitstrainings, die wären also versichert gewesen.

Also: Einmal Vertrag unterschreiben, reicht nicht. Es wäre sinnvoll, regelmäßig in den Vertrag zu schauen, ob man sich tatsächlich noch daran hält.

Bei Versicherungsverträgen ist dabei wichtig zu wissen, ob jede neue Veranstaltung versichert ist und ob ggf. der Versicherer über so genannte gefahrerhöhende Momente zu informieren ist.

Bei anderen Verträgen muss man aufpassen: Wenn man im Vertrag A vereinbart hat, und plötzlich macht man aus Versehen B, dann gilt A möglicherweise nicht mehr. Das kann dann ärgerlich werden, wenn man durch B mehr Nachteile erleidet; dann kann man sich nicht mehr auf A berufen.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck