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aus dem Eventrecht
Wenn der Arbeitnehmer freiwillig…

Wenn der Arbeitnehmer freiwillig…

Von Thomas Waetke 12. März 2021

… so könnte einer guter Witz beginnen ;-)

Darf ein Arbeitnehmer freiwillig länger arbeiten? Bspw. weil ihm die Arbeit so viel Spaß macht, er einen Engpass erkennt oder einen Fehler ausmerzen will? Darf ein Arbeitnehmer auf seine Pause verzichten, um früher nach Hause zu gehen? Darf eine Aushilfskraft auf einer Veranstaltung länger arbeiten, weil sich eine kürzere Arbeitszeit für sie nicht lohnen würde?

Anwälte neigen ja dazu, ihren Mandanten mit der Antwort “es kommt darauf an” in den Wahnsinn zu treiben. Aber bei diesen Fragen ist die Antwort einfach: “nein”.

Ein Arbeitnehmer kann nicht “freiwillig” auf Arbeitsschutz verzichten.

Umgekehrt: Ein Arbeitgeber muss Arbeitsschutz aktiv durchsetzen, notfalls auch gegen den Willen seines Arbeitnehmers.

Darf ein Arbeitnehmer freiwillig länger arbeiten?

Nein. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Arbeitnehmer nur die maximal zulässige Arbeitszeit arbeiten.

Übrigens: Arbeitet der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern, dann müssen alle Arbeitszeiten zusammengezählt werden, d.h. der “letzte” Arbeitgeber hat ggf. Pech, wenn bereits die höchstzulässige Wochenarbeitszeit erreicht ist.

Nach derzeitigem Recht muss der Arbeitgeber nur die Überstunden aufzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Der Europäische Gerichtshof aber hat schon entschieden, dass jegliche Arbeitszeit aufzuzeichnen ist – also nicht nur Überstunden.

Der deutsche Gesetzgeber wird nun früher oder später die Gesetzgebung dazu anpassen. Bis dahin ist in der Rechtswissenschaft umstritten, ob der deutsche Arbeitgeber das bereits jetzt tun muss, oder “erst”, wenn es das Gesetz vorschreibt.

Darf ein Arbeitnehmer auf seine Pause verzichten?

Auch nein, der Arbeitgeber muss auch hier dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter zumindest die gesetzlich vorgesehenen Mindestpausen (§ 4 ArbZG) machen.

Darf eine Aushilfskraft auf einer Veranstaltung länger arbeiten, weil sich eine kürzere Arbeitszeit für sie nicht lohnen würde?

Auch nein.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, den Arbeitnehmer vor Eigengefährdungen zu schützen, jedenfalls vor solchen, die ja auch durch ein Gesetz verhindert werden sollen. Auch wenn bspw. ein Student an bspw. einem Festivalwochenende so viel wie möglich verdienen möchte, berechtigt das den Arbeitgeber nicht, ihn länger als zulässig arbeiten zu lassen.

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