Das Geschäftsgeheimnisgesetz zwingt den Unternehmer, aktiv seine “Geheimnisse” zu schützen. Macht er das nicht, ist auch sein Geheimnis nicht (mehr) geschützt.
Was kann ein Geschäftsgeheimnis sein?
- Adressverzeichnisse, Kundenlisten, Kundendateien
- Angebotsunterlagen
- Bezugsquellen, Lieferantenlisten
- Geschäftsstrategien
- Kalkulationen, Kosteninformationen, Kostenschätzungen, Preislisten, Vorzugspreise, Rabatte
- Konstruktionspläne
- Lohndaten
- Umsatzzahlen
Wer kann ein Geheimnis missbrauchen?
- Kunden
- Dienstleister
- Wettbewerber
- Mitarbeiter (man denke vor allem an Mitarbeiter, die bald kündigen oder denen gekündigt wurde)
Wie kann man seine Geheimnisse schützen?
Der Unternehmer muss seine Geheimnisse zunächst identifizieren und dann kategorisieren: Welche Geheimnisse sind besonders wichtig für das Unternehmen, welcher evtl. weniger? Denn hiernach muss ein Schutzkonzept erstellt werden, an dem sich auch die Schutzmaßnahmen dann bemessen. Solche Schutzmaßnahmen können bspw. sein:
- Begrenzter Zugang von Mitarbeitern zu Informationen
- Vereinbarungen über die Geheimnishaltung
- Technischer Schutz, z.B. Stahltür, Schloss, Alarmanlagensicherung usw.
Achtung!
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