An was denken bzw. was tun Sie (in rechtlicher Hinsicht), wenn Sie das lesen bzw. in Ihrem Alltag tatsächlich erleben:
“Ein potentieller Kunde wünscht ein Angebot.”
Und? Was würden Sie nun alles bedenken bzw. tun?
Klicken Sie auf “Die Lösung”, um zu erfahren, welche rechtlichen Punkte zu beachten sein können.
Natürlich mag man vor einem Angebot noch eine Fragen klären (Briefing), aber wie betrachten hier vornehmlich rechtliche Aspekte bzw. Stolperstellen:
- Werden durch die Anfrage bereits Fristen in Gang gesetzt, die zu beachten wären? Vorsicht, solch eine Anfrage könnte bereits Pflichten beinhalten, auf deren Schweigen dann dennoch ein Vertrag zustande kommt (siehe § 362 HGB).
- Hat der Anfragende bereits seine AGB zum Vertragsbestandteil gemacht?
- Wie detailliert muss das Angebot sein? = je weniger erfahren der potentielle Kunde ist, desto mehr Sorgfalt sollte in die Formulierung gelegt werden, welche Leistungen man anbietet und welche nicht. Sprich: Muss der Anfragende bereits jetzt auf relevante Aspekte hingewiesen werden, die er womöglich nicht (er)kennt?
- Soll das eigene Angebot bereits verbindlich sein? (bspw. kann man ja ein Interesse daran haben, zunächst nur ein unverbindliches Angebot abzugeben)
- Macht es ggf. Sinn, einen Vorvertrag zu schließen (weil ggf. bereits im Vorfeld Investitionen getätigt werden müssen)?
- Gibt man bereits Informationen preis, die ggf. einer Geheimhaltung unterliegen? Sollte bereits eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden?
- Unterliegt die Anfrage ggf. einem Wettbewerbsverbot durch andere Verträge?
- Soweit man personenbezogene Daten des Anfragenden erfasst (allein, weil die Mail gespeichert wird), muss ihm eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden.
- Darf das Angebot per Mail geschickt werden, oder sind besondere Aspekte von Daten- und IT-Sicherheit zu beachten? (je nach Inhalt des Angebots)
Könnten alle Ihre Kolleginnen und Kollegen ebenfalls damit umgehen? Unserer Erfahrung nach ist der Start einer vertraglichen Zusammenarbeit bereits die erste Fehlerquelle – die sich oftmals erst später auswirkt. Wir können Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen darin unterstützen, derlei Stolperstellen zu erkennen. Dazu bieten wir Inhouse-Schulungen an, sowohl in Präsenzform bei Ihnen oder online. Lesen Sie hier für mehr Informationen oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de.
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