An was denken bzw. was tun Sie (in rechtlicher Hinsicht), wenn Sie das lesen bzw. in Ihrem Alltag tatsächlich erleben:
“Sie möchten mit Ihrem neuen Kunden, die Fa. Maschinenbau-Müller GmbH, einen Vertrag schließen über die Jubiläums-Veranstaltung des Kunden.”
Und? Was würden Sie nun alles bedenken bzw. tun?
Klicken Sie auf “Die Lösung”, um zu erfahren, welche rechtlichen Punkte zu beachten sein können.
An diesem Beispiel möchte ich auf ein Thema aufmerksam machen, das oft übersehen wird: Das Handelsregister.
Denn: Es kann sein, dass im Handelsregister eine Eintragung dazu zu finden ist, ob sich die GmbH selbst Beschränkungen bei Verträgen auferlegt hat. Oftmals betrifft das den Fall, dass bspw. zwei Geschäftsführer unterschreiben müssen, oder ab einem bestimmten Vertragswert nur bestimmte Personen unterschreiben dürfen.
Das Fatale: Wenn man diese Beschränkungen im Handelsregister übersieht, gelten sie trotzdem! D.h. nur, weil man nicht ins Handelsregister geschaut hat, kann man sich später nicht darauf berufen, man habe von der Beschränkung nichts gewusst.
Es kann also sehr ärgerlich werden, wenn bspw. beide Geschäftsführer unserer Beispielsfirma unterschreiben müssten, aber doch nur einer tatsächlich unterschreibt. Der Vertrag ist dann nicht wirksam – weil es eben im Handelsregister steht, wie es richtig sein sollte, und Jedermann da auch reinschauen und sich informieren kann.
Dieser Formfehler wäre unter Umständen heilbar, wenn der Vertrag zwar nur von einem Geschäftsführer unterschrieben worden wäre, gemäß Eintragung im Handelsregister hätten aber zwei unterschreiben müssen – aber die GmbH bezahlt nachher die Rechnung. Aber in der Phase vor Bezahlung der Rechnung kann sich die GmbH darauf berufen: “ups, sorry, Formfehler”.
Also:
Bestenfalls schaut man immer ins Handelsregister, ob sich dort Beschränkungen finden. Das Mindeste sollte aber sein, bei höheren Summen das Handelsregister zu prüfen – denn dann steht auch mehr Geld auf dem Spiel.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Team (5 Personen) an weißem Tisch: © Robert Kneschke - Fotolia.com
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Mann hält Schild mit Fragezeichen vor Gesicht: © ra2 studio - Fotolia.com