An was denken bzw. was tun Sie (in rechtlicher Hinsicht), wenn Sie das lesen bzw. in Ihrem Alltag tatsächlich erleben:
Was tun Sie, wenn ein wichtiger Mitarbeiter, ein Subunternehmer oder Equipment kurz vor Ihrer Veranstaltung ausfällt?
Was würden Sie nun alles bedenken bzw. tun?
Klicken Sie auf “Die Lösung”, um zu erfahren, welche rechtlichen Punkte zu beachten sein können.
Die meisten werden vermutlich antworten: Wir kümmern uns um Ersatz. Das ist natürlich auch richtig. Und es geht auch dann gut, wenn Ersatz gefunden wird.
Was passiert aber, wenn das nicht klappt?
Und: Wie intensiv muss man nach Ersatz suchen? Welche zusätzlichen Kosten muss man auf sich nehmen, um Ersatz zu beschaffen?
Diese Frage ist nicht einheitlich für alle möglichen Konstellationen zu beantworten. Wie so oft, hängt es von den Umständen ab. Wie der Anwalt sagt: Es kommt darauf an.
Mögliche Kriterien für das Bemühen
Hier ein paar beispielhafte Kriterien, an denen man festmacht, wie sehr man sich um Ersatz bemühen muss:
- Die Bedeutung der Veranstaltung für den Kunden.
- Die Auswirkungen des Ausfalls dieses Dienstleisters oder dieser Person auf die Veranstaltung: Müsste sie abgesagt werden, kann sie durch andere Maßnahmen ersetzt werde, hätten andere Dienstleister mehr Arbeit usw.?
- Der mögliche Schaden, der durch einen Ausfall eintritt.
- Der mögliche Schaden, der durch die Ersatzbeschaffung eintritt.
- Die Höhe der Vergütung, die man selbst erhält; je höher die Vergütung, desto mehr kann erwartet werden, dass man sich um Ersatz bemüht.
Schauen wir uns das zur Verdeutlichung an Beispielen an:
Beispiel A:
Auf einer Firmenveranstaltung sollten mehrere Pavillons aufgebaut werden. Die Veranstaltung findet im Sommer statt, es ist schönes, trockenes Wetter. Der LKW mit den Pavillons hatte einen Unfall, die Zelte sind zerstört und kommen nicht mehr.
Hier kann man nun argumentieren, dass die Veranstaltung nicht mit den Pavillons “steht und fällt”, so dass das Bemühen nach Ersatzbeschaffung nicht sehr stark sein muss.
Beispiel B:
Anders wäre das nun, wenn es bspw. regnet oder kalt ist; dann ist klar, dass die Pavillons eine gewisse Bedeutung für die Veranstaltung haben und der Dienstleister umso mehr Zeit und Aufwand investieren muss, um Alternativen zu beschaffen.
Nicht vergessen: Kunden informieren
Eine Herausforderung kann noch hinzukommen: Nämlich im richtigen Moment den Auftraggeber (bzw. andere wichtige Beteiligte) zu informieren. Das hat folgenden Hintergrund: Nehmen wir mal beispielsweise an, dass der Dienstleister feststellt, dass Mitarbeiter oder Subunternehmer ausfallen, bzw. Equipment nicht rechtzeitig zum Veranstaltungsbeginn kommen wird. Er macht sich auf die Suche nach Ersatz, findet aber nichts. Der Veranstalter wirft ihm später vor: Hätte man ihn früher informiert, hätte er womöglich noch selbst Ersatz beschaffen können.
Es gilt also, diesen rechtlich wichtigen Zeitpunkt nicht zu versäumen, den Auftraggeber zu informieren.
Beweise sichern!
Außerdem sollten Beweise gesichert werden: Wie kam es zu dem Ausfall? Was hat man wann und wie getan, um den Ausfall zu kompensieren? Denn wenn beim Veranstalter ein Schaden eintritt, wird er diesen bei seinem Dienstleister geltend machen; dann wird man ggf. beweisen müssen, den Ausfall nicht verschuldet zu haben – ebenso, alles Zumutbare getan zu haben, den Schaden so klein wie möglich zu halten.
Sie sehen: Es ist einiges zu tun, wenn es zu Ausfällen von Personal oder Equipment kommt. Ähnliches gilt übrigens auch für Verzögerungen oder für Verteuerungen!
Weitere Rechtsfragen
Eine weitere Frage wäre, wer den Aufwand bezahlen muss für die Suche nach Ersatz, das würde aber den Rahmen meines Beitrags sprengen.
Außerdem: Darf man vereinbarte Leistungen durch eine andere ersetzen? Auch das werden wir zu einem anderen Zeitpunkt angehen.
Könnten alle Ihre Kolleginnen und Kollegen ebenfalls damit umgehen? Wir haben schon viele Fälle gehabt, in denen entweder zu wenig getan wurde oder “zu viel”, und es hinterher Streit darüber gab, wer den Schaden bzw. den Aufwand bezahlen soll – ebenso Fälle, in denen der Dienstleister seine Bemühungen nicht hat nachweisen können. Wir können Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen darin unterstützen, derlei Stolperstellen zu erkennen. Dazu bieten wir Inhouse-Schulungen an, sowohl in Präsenzform bei Ihnen oder online. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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