Compliance klappt nur, wenn sie auch funktionsfähig ist.
Zunächst muss man verstehen, was der Zweck von Compliance ist: Die Geschäftsführung gibt den Mitarbeitern einen Struktur vor, innerhalb derer sie sich rechtskonform bewegen können. Das können Anweisungen sein, Hilfestellungen, Grenzen oder Meldestellen usw.
Das Ziel: Die Geschäftsleitung soll/will nicht für alles verantwortlich gemacht werden, was im Unternehmen passiert.
Grundsätzlich ist die Geschäftsleitung verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze. Allein die Einstellung von Arbeitnehmern und die Abwälzung der Arbeit auf diese befreit die Geschäftsleitung noch nicht von der Haftung.
Es muss klare, eindeutige Regeln geben, die entweder bei der Auslegung gesetzlicher Vorschriften helfen (wann liegt ein Geschenk vor, wann wird die Grenze zur Bestechung bzw. Bestechlichkeit überschritten?), oder den Rahmen beschreiben, in dem sich die Mitarbeiter rechtskonform bewegen können.
Die Beschäftigten müssen in diese Vorgaben unterwiesen werden.
Nach Hinweisen über Verstöße (Gesetze oder eigene interne Vorgaben) muss die Geschäftsleitung aktiv werden und sich um Aufklärung bemühen. Außerdem hat sie Maßnahmen dann – weil ja jetzt erkennbar ist, dass die bisherigen Maßnahmen offenbar nicht ausreichen – einzuleiten, die geeignet sind, künftige Verstöße zu verhindern.
Dem Mitarbeiter muss die Möglichkeit gegeben sein, überhaupt Verstöße gegen Vorschriften oder Complianceregeln melden zu können.
Die Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Das hört sich grundsätzlich nicht sonderlich schwierig an; je größer aber das Unternehmen, desto höher sind die Anforderungen an die Geschäftsleitung, eine funktionierende Compliance zu installieren.
By the way: Auch für kleine Unternehmen empfiehlt sich, dass der Inhaber Compliance-Regeln aufstellt. Wie er das Kind nennt, spielt dabei keine Rolle. So oder so sollte aber auch er klare Regeln vorgeben, wie sich seine Mitarbeiter zu verhalten haben. Dabei sollte er auch Freie Mitarbeiter und Subunternehmer mit einbeziehen.
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