Verkehrssicherungspflicht trifft jeden, der einen gefährlichen Verkehr eröffnet: Er ist für dessen Sicherung zuständig. Eine Veranstaltung ist ein solch “gefährlicher Verkehr”.
Veranstalter, Betreiber und andere Funktionsträger der Veranstaltung sind also verpflichtet, das Notwendige und das Zumutbare zu unternehmen, damit Besuchern und Mitwirkenden, aber auch Passanten/Anwohnern nichts passieren kann. Was notwendig und zumutbar ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich darf man von einem durchschnittlich aufmerksamen Besucher ausgehen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Verkehrsampel Signalfarbe Rot: © kamasings - Fotolia.com