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Warum widersprechen sich so viele Gerichtsurteile?

Warum widersprechen sich so viele Gerichtsurteile?

Von Thomas Waetke 2. Mai 2022

Ähnliche Sachverhalte, gegensätzliche Entscheidungen der Gerichte? Warum entscheidet das eine Gericht so, das andere Gericht anders?

Diese Frage hören wir öfter, daher möchte ich kurz erklären, wie es dazu kommen kann.

Identisch gibt es (fast) nicht

In den seltensten Fällen gibt es identische Sachverhalte. Allein der Ort, das Datum, die beteiligten Personen sind oftmals unterschiedlich, aber auch oft der Wortlaut und der präzise Ablauf der Geschehnisse. Und oft können vermeintlich kleine Details einen großen Unterschied ausmachen.

Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Meinungen

Aber selbst wenn wir einmal beispielhaft so tun, als ob 2 Sachverhalte identisch abgelaufen, und nur die Beteiligten unterschiedlich sind, ist keine Überraschung, dass die Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können:

Jedes Gericht gibt sich eine Geschäftsordnung, in der genau geregelt ist, welche Richterin und welcher Richter welche Klage auf den Tisch bekommt. Das kann nach Alphabet des Klägernamens sortiert sein, nach Alphabet des Beklagtennamens, nach Chronologie… d.h. selbst wenn zwei äußerst ähnliche Fälle bei 1 Gericht landen (z.B. beim Amtsgericht Karlsruhe), können die beiden Fälle zu unterschiedlichen Richtern auf den Schreibtisch kommen.

Und zwei Menschen haben oftmals unterschiedliche Meinungen.

Selten lässt sich nämlich ein Streit eindeutig mit einem Paragraphen lösen: Das ist das Problem, und in § XY steht die Lösung dazu drin. Ein Gesetz kann immer nur abstrakte Lösungen anbieten, die dann auf das konkrete Problem herunterzubrechen sind. So kommen dann auch Abweichungen der Ergebnisse zustande: Jeder Mensch versteht ein Problem anders. Jeder Mensch versteht einen Paragraphen anders. Und jeder Mensch hat ein anderes Verständnis von Technik, Gerechtigkeit, Schuld usw. Bei Gerichten ist das genauso.

Beispiel: Pandemiebedingte Absagen

Seit Februar 2020 hat die Veranstaltungsbranche schmerzhafte Einbrüche erlebt: Tausende Veranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben, unzählige Vertragsverhältnisse mussten rückabgewickelt werden. Und viele Fälle landeten vor Gericht. Allein der folgende Sachverhalt ist sicherlich zig Male passiert:

Vorvertrag“Ein Veranstalter beauftragt einen Dienstleister.
Die Veranstaltung wird in der Landes-Corona-Verordnung verboten.
Muss der Veranstalter den Dienstleister bezahlen?”

Wie eingangs schon erwähnt:

Allein der Zeitpunkt der Beauftragung oder der Absage kann einen wichtigen Unterschied machen, aber auch der Wortlaut des Auftrages usw. Aber selbst wenn wir nur mal diesen vereinfacht bzw. verkürzt dargestellten Beispielsfall nehmen, und der landet von drei verschiedenen Veranstaltern vor drei verschiedenen Gerichten – kann es bereits unzählige unterschiedliche Lösungen geben:

  • Lösungsmöglichkeit 1: Der Veranstalter muss nichts bezahlen.
  • Lösungsmöglichkeit 2: Der Veranstalter muss alles bezahlen.
  • Lösungsmöglichkeit 3: Der Veranstalter muss genau die Hälfte bezahlen, man teilt das Risiko.
  • Lösungsmöglichkeit 4: Der Veranstalter muss 10 %, 25% oder 75 % usw. bezahlen.
  • Lösungsmöglichkeit 5 bis 8: Wie oben die Möglichkeiten 1 bis 4, aber nicht ausgehend von der vereinbarten Vergütung, sondern ausgehend von den tatsächlich entstandenen Kosten des Dienstleisters.

Wir haben also schon allein 8 denkbare Lösungen für 1 Sachverhalt. Wenn wir nun auch die unterschiedlichen Details der unterschiedlichen Fälle dazunehmen… man sieht: es gibt nicht “die eine” Lösung.

So war es letztlich ja auch: Das Amtsgericht München hat anders entschieden als das Landgericht Magdeburg, das wiederum anders als das Amtsgericht Bremen und das Oberlandesgericht Celle usw.

Übrigens: Den vorstehenden Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof zumindest in einigen Fragen Anfang März 2022 auch vorerst abschließend entschieden (siehe unseren Beitrag hier).

Rechtsfortbildung

Das nennt man übrigens “Rechtsfortbildung” – ein wichtiger (Lern-)Prozess auch für die Justiz: Solange, bis sich immer mehr Gerichte und Rechtswissenschaftler vermehrt einer Meinung anschließen. Wir sprechen dann von einer “herrschenden Meinung” und “Mindermeinungen”. Aber auch jetzt kommt es noch darauf an, wie der Richter, der den konkreten Fall entscheiden muss, denkt.

In gewissen Konstellationen – bspw. wenn zwei Oberlandesgerichte augenscheinlich vergleichbare Sachverhalte gegensätzlich entscheiden – geht die Sache zum Bundesgerichtshof, der dann quasi abschließend entscheidet. An einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes orientieren sich die Gerichte im Regelfall dann auch… solange, bis irgendein Gericht wieder mit einer neuen Meinung auftaucht, und sich irgendwann dann auch immer mehr andere Gerichte dieser neuen Meinung anschließen… bis der Bundesgerichtshof irgendwann wieder prüfen muss, ob er an seiner früheren Entscheidung auch weiterhin festhalten will, oder ob er nun auch diese neu-gebildete Meinung vielleicht doch besser findet.

Der Nachteil: Eine absolute Rechtssicherheit gibt es nicht. Einmal, weil Sachverhalte selten identisch sind, und zum anderen, weil auch die Gerichte ihre Meinung ändern können.

Der Vorteil: Was “Recht” ist, bleibt beweglich, und kann sich u.a. auch gesellschaftlichen Entwicklungen oder rechtswissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen – oder schlicht auch Fehler ausmerzen, wenn man im Nachhinein doch feststellt, dass eine Entscheidung fehlerhaft zustande gekommen war.

Solche Prozesse können sich über Jahre und auch Jahrzehnte hinziehen. “Die Mühlen der Justiz mahlen langsam”, aber sie mahlen.

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