In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Thomas Waetke anhand welcher Kriterien Sie erkennen, ob die Veranstaltung öffentlich oder privat ist.
So kann eine “geschlossene Veranstaltung” wie z.B. ein Geburtstag trotzdem eine im Rechtssinne öffentliche Veranstaltung sein, so dass bei Musiknutzung auch GEMA zu zahlen wäre. D.h. nur weil eine Veranstaltung als “geschlossen” deklariert wird, ist sie nicht automatisch privat.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Drei feiernde Mitarbeiter mit Partyhüten: © Picture-Factory - Fotolia.com