Im Sommer und Herbst stehen traditionell große Massenveranstaltungen an, in den nächsten Woche soll bspw. der Aufbau für das Oktoberfest in München beginnen. In Zeiten von Corona steht dahinter aber ein Fragezeichen.
Derzeit sucht man Exitlösungen, um aus dem aktuellen Lockdown zu kommen: Wie können wir die Wirtschaft wieder hochfahren, ohne gleich wieder in die nächste Welle – und damit den nächsten Lockdown – zu crashen?
Virulogen bringen dabei das Smart Distancing ins Spiel: Beim „Smart Distance“ soll man genau wie aktuell beim „Social Distance“ nicht nur ausreichend Abstand halten, sondern auch weitere Situationen meiden, die eine Ausbreitung des Virus ermöglichen. Es gilt die Frage: Kann ich eine Situation spezifisch absichern?
U.a. der Viruloge Prof. Kekulé meint, es sei aus epidemiologischer Sicht ausgeschlossen, dass Großveranstaltungen wie das Oktoberfest dieses Jahr stattfinden: “Ich sage das als Viruloge, nicht als Politiker; wenn Sie einen Virulogen oder Epidemiologen fragen, ist es ausgeschlossen”.
Letztlich läuft es auf eine Einzelfallbewertung heraus: Kann ich Mitwirkende, Beschäftigte und Besucher durch Maßnahmen schützen? Und ist durch die Beteiligten gewährleistet, dass die Maßnahmen beachtet werden? Zwei Beispiele allein mit Blick auf den gebotenen Abstand:
- In einem Theater kann man weniger Karten verkaufen, damit die Zuschauer weit genug auseinander sitzen können.
- In einem Konzert, bei dem die Fans typischerweise nach vorne an die Bühne drängen, kann man auch weniger Karten verkaufen – aber muss trotzdem davon ausgehen, dass die Fans trotz Platzangebot nach vorne gehen und dann vor der Bühne (zu) nahe beieinander stehen.
Klar ist: Der Gesetzgeber wird gefordert sein, klare Regeln aufzustellen. Denn in der Lockdown-Phase tun sich Ungerechtigkeiten auf, die man nur mit einem Hopplahopp-Verfahren beim Erlass der Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen erklären kann: Warum soll bspw. ein Blumenhändler nicht an seiner Ladentür an einzelne Kunden Blumen verkaufen dürfen, während ein Supermarkt Blumen verkaufen darf?
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