Zurzeit erreichen uns viele Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung erhalten haben: Zumeist Privatpersonen mahnen Webseitenbetreiber ab, die Google Fonts eingebunden haben; dadurch sollen personenbezogene Daten an Google übertragen werden, ohne dass man dafür eine Einwilligung erteilt habe, so der Vorwurf in den Abmahnungen.
Gerade in der jüngsten Zeit treten Privatpersonen auf, die sich zu einer “Interessengemeinschaft” zusammengeschlossen haben wollen, die sich für den Schutz von Daten einsetzen wolle.
Die Abmahner behaupten, man habe die Webseite besucht und festgestellt, dass ungefragt Daten in die USA an Google übermittelt würden – eben weil der Webseitenbetreiber die Google Fonts einsetze. Technisch gesehen liegen die Schriften auf Servern von Google; wer die Webseite dann besucht, bekommt dann von Google die Schriftarten ausgespielt.
In der Abmahnung wird ein kleiner Schadenersatzbetrag gefordert, manchmal auch Auskunft und/oder eine Unterlassungserklärung.
Was tun?
Prüfen Sie, ob Ihre Webseite Google Fonts verwendet. Wenn ja, können Sie eine Abmahnung leicht vermeiden, indem Sie die Schriften selbst hosten – dann fließen keine Daten mehr in die USA.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten, wäre die schlechteste Taktik das Nichtstun. Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob die erhobenen Vorwürfe stimmen und schnell Abhilfe geschaffen werden muss. Es sollte auch geprüft werden, ob geltend gemachte Zahlungsansprüche erfüllt werden sollten. Andernfalls kann ein ggf. unnötiges Gerichtsverfahren drohen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Search Engine Security: © ktsdesign / 123RF Standard-Bild