Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Bei vielen großen Veranstaltungen gibt es eine Videoüberwachung, entweder durch die Polizei oder durch den Veranstalter. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen sind aber unterschiedlich: DIe Polizei darf sich auf das BDSG stützen, der Veranstalter muss sich an die DSGVO halten.
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